RS Vwgh 1988/1/19 87/07/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1988
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs2;

Rechtssatz

Ein Alternativauftrag nach § 138 Abs 2 WRG 1959 entspricht dann nicht dem Gesetz, wenn eine nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung nach den Gegebenheiten überhaupt nicht in Betracht kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070154.X01

Im RIS seit

21.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten