Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Ausdruck "Vornahme von Neuerungen" umfaßt nicht nur die unmittelbar der Herstellung einer solchen Neuerung dienenden Maßnahmen, wie etwa Arbeiten an einer Anlage und dergleichen, sondern auch alle jene Akte, die erforderlich sind, um die Neuerung zu realisieren. Der Liegenschaftseigentümer kann daher auch dann Adressat eines wasserpoliz... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs4;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein. Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst "vorgenommen" hat, dann findet auf ihn § 138 Abs 1 lit a WRG Anwendung, und zwar ohne die Einschränkungen des Absatzes 4. Wur... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Ein wasserpolizeilicher Auftrag ist dann nicht an den Eigentümer zu richten, wenn ein Dritter über die Anlage oder die Liegenschaft rechtlich und tatsächlich selbständig verfügungsberechtigt ist, insbesondere als Bestandnehmer (Hinweis Raschauer, Wasserrecht, Randzahl 10 zu § 138) und nicht Umstände vorliegen, die trotzdem eine Inanspruchnahme (... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 26. Juni 1992 wurden die Beschwerdeführer im Spruchabschnitt I gemäß § 21a WRG 1959 verpflichtet, bis zum 31. März 1993 Maßnahmen bei ihrer mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 27. Februar 1970 wasserrechtlich bewilligten Abwasseranlage zu treffen, sodaß nachstehende Einleitungsgrenzwerte eingehalten werden: BSB5: 10 mg/l bzw. 0,66 kg/d CSB: 45 mg/l pH-Wert: 6,5 bis 7,5 Absetzbare Stoffe: 0,1 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 5. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung der beim Betrieb ihres Sägewerkes anfallenden Niederschlagswässer und betrieblichen Abwässer über die Ortskanalisation der Marktgemeinde V. "bzw." die Anlagen des Reinhaltungsverbandes V. in die V. sowie zur Errichtung und unter Bedachtnahme auf das dem Reinhaltungsverband V. jeweils zustehende Maß der Wasserbenutzung auch zum Betrieb ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf die §§ 31 b, 99 Abs. 1 lit. l, 105 und 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) dazu verpflichtet, auf ihre Kosten die Ablagerungen der ehemaligen Mülldeponie "O" auf den Parzellen Nr. 981/5 und 981/6 bis zum 31. März 1993 unter Bedachtnahme auf nachstehende Anordnungen zu beseitigen: 1. Die Ausräumungsarbeiten sind in der kalten Jahreszeit und bei Nied... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: § 138 Abs 1 lit b WRG steht in engem Zusammenhang mit § 138 Abs 1 lit a WRG. Bei der Auslegung des § 138 Abs 1 lit b WRG ist zu beachten, daß diese Bestimmung Sachverhalte erfaßt, in denen entweder das öffentliche Interesse bzw das Interesse eines Betroffenen eine Beseitigung oder Sicherung des durch einen Gesetzesb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Es liegt nicht im Ermessen der Behörde, anstelle eines Alternativauftrages nach § 138 Abs 2 WRG lediglich die Erfüllungsfrist für den nach § 138 Abs 1 lit a WRG erlassenen Auftrag zu verlängern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991070158.X05 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31b Abs1;
Rechtssatz: Wird durch eine Deponie das Grundwasser und ein See verunreinigt, so gebietet das öffentliche Interesse eine Maßnahme nach § 138 Abs 1 WRG, da nach § 105 Abs 1 lit e WRG die Hintanhaltung einer nachteiligen Beeinflussung der Beschaffenheit des Wassers im öffentlichen Interesse gelegen ist. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;WRG 1959 §105;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Die Behörde hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 21a WRG vorliegen. Die nach Erfüllung des Auftrages nach § 138 Abs 1 WRG gegebene Situation bzw Art und Ausmaß der verletzten öffentlichen Interessen sind genau darzustellen, da nur anhand einer solchen Darste... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein Sicherungsauftrag kommt nur dann in Betracht, wenn in vertretbarer Zeit und mit vertretbarem Aufwand festgestellt werden kann, daß die Voraussetzungen des § 138 Abs 1 lit b WRG vorliegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993070105.X04 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung, ob ein Beseitigungsauftrag gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG oder ein Sicherungsauftrag gemäß § 138 Abs 1 lit b WRG zu ergehen hat, kommt es nicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Beauftragten an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993070105.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 15. April 1993 wurde der Beschwerdeführerin unter Berufung auf die §§ 38, 50, 99, 105 und 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der Auftrag erteilt, die schadhafte und zum Teil bereits eingestürzte Ufermauer auf dem öffentlichen Wassergut des Attersees (Gst. Nr. 807/1, KG Attersee) vor dem Gst. Nr. 807/7, KG Attersee, bis zum 31. Juli 1993 entsprechend dem mit dem Bescheid des Landeshauptmannes vom 9. Novem... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. April 1990 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) den Auftrag, bis spätestens 30. April 1992 sämtliche Ablagerungen von Hausmüll, vermengt mit Gewerbe- und Industrieabfällen, sowie sämtliche weiteren wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Ablagerungen von der Teilfläche des Grundstückes Nr. 514/1 (neu) der KG T, welche nicht von den widerrufenen (ehemal... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei der Behauptung, daß es keinen geeigneten Deponieraum gebe und ein solcher erst zu schaffen sei, wobei der Amtssachverständige das Fehlen eines solchen geeigneten Deponieraumes für möglich hält, hat die Behörde im Bescheid nach § 138 Abs 1 lit a WRG in ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §50 Abs1;WRG 1959 §50 Abs6;
Rechtssatz: Ein Instandhaltungsauftrag bzw Instandsetzungsauftrag kommt nur bei Anlagen in Betracht, für die eine wasserrechtliche Bewilligung besteht und die in Übereinstimmung mit dem wasserrechtlichen Konsens errichtet wurde (Hinweis Raschauer, Wasserrecht, S 248). Liegt ein solcher nicht vor, kann niemand unter d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;VwGG §63 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: Hat der VwGH im Falle eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG bei Stattgebung hinsichtlich der bekämpften Frist die Beschwerde in bezug auf den genannten Auftrag abgewiesen, so ist die Frage, ob ein Abtragungsauftr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Sind Eigentumsverhältnisse und andere privatrechtliche Fragen im Verfahren nicht als Hauptfrage, sondern als Vorfrage zu beurteilen, ist die Behörde nach § 38 AVG zuständig (Hier: Frage des Eigentums an einer von einem wasserpolizeilichen Auftrag betroffenen Ufermauer)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Räumungsfristen sind unter Berücksichtigung der Gegebenheiten festzusetzen (hier: Amtssachverständiger erachtet für die Schaffung von Deponieraum eine Frist von fünf Jahren für erforderlich; wasserpolizeilicher Auftrag sieht jedoch eine Frist von insgesamt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Mai 1993 wurde das Ansuchen der Beschwerdeführer um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Einfriedung bestimmter Grundstücke mit einem Zaun abgewiesen. Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern aufgetragen, bis spätestens 31. Juli 1993 den zur Einfriedung dieser Parzellen hergestellten Zaun zu entfernen. Weiters wurden die Beschwerdeführer zur Entrichtung von Kommissionsgebühren verpflichtet. Gegen ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 31. Oktober 1991 teilte der Beschwerdeführer der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (im folgenden: BH) mit, er habe am 30. September 1991 festgestellt, daß aus seiner Hauswasserleitung gelblich-trübes und nach "Mistsuppe" riechendes Wasser komme. Dieses Wasser könne weder als Trink- oder Brauchwasser noch zur Versorgung der Tiere verwendet werden. Er ersuche daher die BH um Abklärung des Einflusses möglicher Senkgrubenaustritte auf das Quellwasser sowie um Dichtheitsü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1993 wurde der beschwerdeführenden Partei der Auftrag erteilt, die ohne wasserrechtliche Bewilligung auf Parzelle Nr. 500, KG Dr, eigenmächtig vorgenommene Neuerung, nämlich die massive Ablagerung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall und mineralisierten Abfällen in Hanglage zum Ufer des P-Baches auf ihre Kosten bis spätestens 31. Dezember 1993 zu beseitigen. In der Begründung: wurde nach Wiedergabe des Verw... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Drahtzaun untrennbar mit einer lebenden Hecke verbunden ist, sodaß dieser nur unter völliger Beseitigung der letzteren abgetragen werden kann, stellt keine Unmöglichkeit der Leistung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993070085.X06 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Wird mit Bescheid der Auftrag erteilt, die Ablagerungen von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall und mineralisierten Abfällen auf einer bestimmten Parzelle einer bestimmten Katastralgemeinde in Hanglage zum Ufer eines bestimmten Baches auf eigene Kosten bis spätestens bis zu einem bestimmten Tag z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §31;WRG 1959 §107;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Das Verstreichen von mehr als drei Jahren zwischen wasserrechtlicher Bewilligungsverhandlung und Abtragungsauftrag nach § 138 Abs 1 WRG hindert nicht die Erlassung eines solchen Abtragungsauftrages, da keine Bestimmung des WRG oder des Verfahrensrechts daran die Konsequenz der Unzulässigkeit ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Liegt ein Ansuchen um Bewilligung eines Zaunes seit Jahren vor und kommt eine Bewilligung der konsenslos durchgeführten Maßnahme nach § 38 Abs 1 WRG nicht in Betracht, so scheidet ein Alternativauftrag nach § 138 Abs 2 WRG aus und ist ein wasserpolizeilicher Auftrag nach § 138 Abs 1 WRG zu erteilen (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §59;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag, der auf die Anwendung des § 138 Abs 1 WRG abzielt, ist bei Unanwendbarkeit dieser Bestimmung abzuweisen und nicht zurückzuweisen. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19930... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs5 litb;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31;
Rechtssatz: Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 138 Abs 1 WRG ist die Verwirklichung des Tatbestandes einer Verwaltungsübertretung nach dem WRG. Der Tatbestand einer Verwaltungsübertretung kann auch in den Fällen des § 31 WRG verwirklicht werden. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: Mit der nicht näher untermauerten Behauptung des Bescheidadressaten, daß es seiner Ansicht nach kostengünstige andere Lösungen iSd § 138 Abs 1 lit b WRG geben müsse, können nicht die Ausführungen des Sachverständigen, die übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, eine Deponiesicherung sei, sofern sie überhaupt in Betra... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31 Abs2;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Auf Grund des Auftretens schwieriger Rechtsfragen bei der Abgrenzung zwischen § 31 WRG und § 138 WRG und teilweiser Überschneidungen zwischen beiden Bestimmungen (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Randziffer 2 zu § 138 sowie R... mehr lesen...