RS Vwgh 1987/4/28 84/07/0290

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §6 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Ein Verlangen gemäß § 138 Abs 1 WRG muss an die zuständige Wasserrechtsbehörde gerichtet werden; ohne Vorliegen eines solchen ist die Behörde zu einem Auftrag nach der angegebenen Gesetzesstelle nicht berechtigt.

Schlagworte

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984070290.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten