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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Ein Verlangen gemäß § 138 Abs 1 WRG muss an die zuständige Wasserrechtsbehörde gerichtet werden; ohne Vorliegen eines solchen ist die Behörde zu einem Auftrag nach der angegebenen Gesetzesstelle nicht berechtigt.
Schlagworte
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984070290.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.02.2013