Mit Bescheid vom 24. August 1982 hatte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) der Beschwerdeführerin in Erweiterung eines schon mit seinem Bescheid vom 3. März 1982 verliehenen Konsenses die wasserrechtliche Bewilligung für den Abbau von Sand und Schotter durch Naßbaggerung auf bestimmt bezeichneten, im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstücken mit Schaffung eines Grundwassersees, dem aus dem Grundwasserkörper eine bestimmt bezeichnete Wassermenge zufließt, und aus welchem diesel... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 12. April 1985 war dem Beschwerdeführer zur Abänderung der ihm mit den Bescheiden des LH vom 6. Februar 1975 und vom 23. Juni 1976 wasserrechtlich bewilligten Rottedeponie auf bestimmt bezeichneten Grundstücken der KG X. und Y. die wasserrechtliche Bewilligung unter einer Reihe von Nebenbestimmungen erteilt worden. Im Zuge der im Jahre 1989 an drei Verhandlungstagen vorgenommenen wasserrechtlichen Überprüfung der bewilligt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 2 Stammrechtssatz Als Täter kommt nach § 138 WRG jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat. Dabei ist es nicht notwendig, daß eine Person schuldhaft Bestimmungen des WRG übertreten hat, vielmehr reicht dafür die objektive Verwirklichung ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Trifft die Wasserrechtsbehörde im Überprüfungsverfahren die Feststellung, dass das ausgeführte Projekt mit der erteilten Bewilligung übereinstimmt, so ist die ausgeführte Anlage mit Ausnahme jener Mängel und Abweichungen, deren Beseitigung im Überprüfungsbescheid veranlasst wurde, al... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Steht ein im Zuge des Überprüfungsverfahrens wahrgenommener konsenswidriger Sachverhalt mit dem bewilligten Projekt in einem technischen Zusammenhang, dann liegt eine Abweichung vom bewilligten Projekt vor, über die entweder nach § 121 Abs 1 WRG zu verfahren oder - nach Teilkollaudierung des Anlagenrestes - das wasserrech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §7;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Eine Mittäterschaft durch Dulden kann nur durch Unterlassung eigener Abwehrmöglichkeiten und nicht solcher begründet werden, deren Setzung erst recht wieder behördliche Initiative voraussetzt. Dies gilt auch bei Bekanntsein der tatsächlichen Vorgänge der Aktenlage nach bei den Behörden seit geraumer Zeit, ohne d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Für den aktuellen Träger des wasserrechtlichen Konsenses besteht unverändert auch die Verpflichtung zur Einhaltung der im Bewilligungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen. Er kann sich der genannten Verpflichtung nicht mit dem Hinweis auf das Dazwischentreten anderer für entbunden erachten. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung für den Abbau von Sand und Schotter durch Naßbaggerungen auf bestimmten bezeichneten Grundstücken handelt es sich bei der Errichtung von Badehütten und Einbauten Dritter nicht um Abweichungen vom bewilligten Projekt, sondern um Sachverhalte, die mit dem Projekt in keinem i... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 1 Stammrechtssatz Unter einer "eigenmächtigen Neuerung" iSd § 138 Abs 1 WRG ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung - sofern sie dieser überhaupt zugänglich sind - einzuholen gewesen wäre, eine solcher aber nicht e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Außerhalb des bewilligten Projektes gesetzte Maßnahmen entziehen sich der einem wasserpolizeilichen Auftrag entgegenstehenden Rechtskraftwirkung des Kollaudierungsbescheides schon deswegen, weil sich der - nach Maßgabe des § 121 Abs 1 zweiter Satz WRG am bewilligten Projekt zu messende - Überprüfungsbescheid auf außerhalb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Der Überprüfungsbescheid gemäß § 121 WRG schafft Recht zwischen Partei und Behörde. Er kann zwar die fehlende Bewilligung nicht ersetzen, bindet die Behörde aber an die von ihr getroffene Feststellung des Übereinstimmens des ausgeführten mit dem bewilligten Projekt in dem von Beseitigungsaufträgen nicht betroffenen Umfang des Kolla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §1;VStG §7;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Mittäterschaft durch Dulden kann nur bejaht werden, wenn solche Abwehrmaßnahmen unterlassen wurden, die der Sachlage nach ausreichend erfolgsträchtig und zumutbar waren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991070109.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Es ist eine im Gesetz vorgesehene Funktion des Überprüfungsbescheides nach § 121 Abs 1 WRG, die Beseitigung nicht nur wahrgenommener Mängel, sondern auch wahrgenommener Abweichungen vom Konsens zu veranlassen. Insoweit verdrängt die spezielle
Norm: des letzten Halbsatzes des ersten Satzes des § 121 Abs 1 WRG die Anwendbark... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1053;ABGB §1090;VStG §7;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Zivilrechtliche Abwehrmaßnahmen sind bei Unzumutbarkeit des mit ihrer Ergreifung verbundenen Prozeßkostenrisikos als nicht ausreichend erfolgsträchtig zu werten. Auf diese Art ist die Ergreifung von Abwehrmaßnahmen auf Grund von Vertragsbezieh... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. November 1991 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 A (das ist die Mutter der Beschwerdeführerin), auf ihre Kosten bis spätestens 31. Oktober 1992 die Versickerung der Bad- und Küchenabwässer von ihrem Anwesen O nach Führung über einen Seifenabscheider auf Eigengrund bzw. die Einleitung der Bad- und Küchenabwässer mit Überlauf aus der gegenständlichen Sickergrube in einen neben der Landesstraße vorbeiführenden Grabe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Februar 1976 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin gemäß den §§ 9 und 32 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der bei seinen Servicehallen auf den Grundstücken Nr. 116/1, KG K, in R und Nr. 949/2, KG B, in W, anfallenden betrieblichen Abwässer und der im Betriebsbereich anfallenden Oberwässer in die Traun sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiezu dienenden Anlagen unter bestim... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem VwGH Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992070120.X01 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß im Abwasser enthaltene Stoffe wassergefährdend sind, sagt über die Konsenswidrigkeit ihrer Ableitung noch nichts aus; die Behörde hätte daher Feststellungen darüber treffen müssen, ob die festgestellten Substanzen durch Qualität und Quantität den im Bewilligungsbescheid (hier: durch Betriebs... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/07/0126 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtig vorgenommene Neuerung gilt eine Vorgangsweise, die einer wasserrechtlichen Bewilligung bedurfte, ohne daß eine solche erwirkt wurde; es kann sich dabei um völlig konsenslose, ebenso aber auch um konsensüberschreitende Veränderungen handeln. ... mehr lesen...
Auf dem Grundstück 313/11 KG S des Beschwerdeführers befindet sich ein Grundwasserteich, wobei nach den Angaben der Marktgemeinde S dieses Gebiet früher immer Sumpfgebiet mit starkem Schilfbewuchs und zahlreichen Lacken war, und erst im Zuge einer Bachverrohrung in den Sechzigerjahren dieser Bereich teilweise aufgeschüttet und trockengelegt wurde. Aufgrund einer am 10. März 1983 vom Gendarmerieposten S erfolgten Anzeige eines Fischsterbens in diesem Teich führte die burgenländische Ge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Beachte Siehe:
94/07/0175 E 24. Oktober 1995 RS 8
Rechtssatz: Auch bereits vorbelastete Gewässer dürfen in ihrer Beschaffenheit nicht weiter eigenmächtig beeinträchtigt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991070044.X03 Im RIS seit 30.11.2001 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Beachte Siehe:
94/07/0175 E 24. Oktober 1995 RS 8
Rechtssatz: Unter einer eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Maßnahme - sofern diese einer Bewilligung überhaupt zugänglich ist - sondern auch das Fortdauern des durch die betref... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Juli 1991 erteilte die Bezirkshauptmannschaft (BH) dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 32, 98 und 138 Abs. 1 WRG 1959 in der Fassung der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990, BGBl. Nr. 252 (im folgenden: WRG 1959) den Auftrag, das Aufbringen von Abwässern aus seinem Fleischhauereibetrieb in der Gemeinde P. auf landwirtschaftliche Nutzflächen umgehend einzustellen. Der gegen diesen wasserpolizeilichen Auftrag erhobenen Berufung gab die belangte Behörde unter gleichzei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Voraussetzung für ein Einschreiten nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG ist nicht, daß bereits eine Grundwasserverunreinigung durch die eigenmächtig vorgenommenen Neuerungen eingetreten ist. Die Bewilligungspflicht ist vielmehr immer schon dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit na... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §52;AVG §60;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Der Bf wurde dadurch, daß ihm das im angefochtenen Bescheid (hier über die Nichtstattgebung einer Berufung gegen einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG) erwähnte geologische Gutachten nicht zur Stellungnahme übermittelt worde... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG ist es bei Vorliegen einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung irrelevant, daß der Fleischhauereibetrieb seit Jahrzehnten baurechtlich und gewerberechtlich genehmigt ist (hier: Ausbringung von innerbetrieblich nicht gereinigten Schlachtabwässer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Stattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde den Beschwerdeführern aufgetragen, unverzüglich, spätestens aber bis zu einem näher bestimmten Zeitpunkt, den Bezug von Trinkwasser und Nutzwasser für ihre Liegenschaft aus der Quelle auf einem Grundstück der mitbeteiligten ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. September 1989 entschied der im Devolutionsweg zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei gegenüber wie folgt: Unter Spruchabschnitt I. wurde anläßlich des vom beschwerdeführenden Stift (Beschwerdeführer) - als grundbücherlicher Eigentümer der Flußparzelle nn1 der NÖ Landtafel - gestellten Antrages auf Entfernung von konsenslos eingebrachten Wurfsteinen in die X im ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juni 1989 wies der im Devolutionsweg zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft unter Spruchpunkt II. - Spruchpunkt I. ist nicht bekämpft worden - den Antrag des beschwerdeführenden Stiftes (Beschwerdeführer) auf Feststellung des Erlöschens des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 8. Februar 1984 der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei erteilten Wasserbenutzungsrechtes gemäß §§ 27 und 29 WRG 1959 in Ver... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Jänner 1989 verpflichtete der Landeshauptmann von Oberösterreich die Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959, "die über das im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28.11.1968, Wa-1643/10-1968, festgelegte Maß der Wasserbenutzung hinausgehenden Ablaufwerte aus dem Nachklärbecken vor der Einleitung in den Vorfluter auf das bewilligte Ausmaß a) BSB5 30 mg/l b) absetzbare Stoffe: 0,3 mg... mehr lesen...