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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Entscheidung über ein Ansuchen des Verpflichteten um wasserrechtliche Bewilligung in Bezug auf jene Neuerung, deren Beseitigung von einem Betroffenen verlangt wurde, bildet keine Vorfrage für die Entscheidung gem § 138 Abs 1 WRG 1959 über dieses Verlangen (Hinweis auf E 22.4.1986, 86/07/0001), sodass im vorliegenden Fall die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid erlassen durfte, ohne dass noch über das vom Bfr nach Ergehen des erstinstanzlichen Bescheides gestellte Bewilligungsansuchen entschieden war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070022.X05Im RIS seit
14.11.2006Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013