Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: UmweltförderungsG 1993 Art7;VwRallg;WRG 1934 §125;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §142 Abs1;WRG 1959 §32 Abs4;WRG 1959 §33g idF 1993/185;WRGNov 1959 Art1 Z59;WRGNov 1990;
Rechtssatz: § 142 Abs 1 WRG 1959 wurde durch Art I Z 59 der WRGNov 1959, BGBl Nr. 54, eingeführt und blieb seither unverändert. Unter den "bisher geltend... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 23. September 1987 teilte der Beschwerdeführer der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt (BH) mit, daß sein Bringungsweg auf Parzelle 9/22, KG T., durch das durch Manfred B., die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP), seinerzeit errichtete Probeloch zur Wassersuche auf Parzelle 965, KG T., (Eigentümer: MP) stark beeinträchtigt werde. Bei starken Regenfällen schwemme das aus einem 20 m langen, abfallenden Rohr aus dieser Probegrube austretende Wa... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 18. Februar 1992 wurde der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 17 des Altlastensanierungsgesetzes 1989 (ALSAG 1989) und § 138 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, die Ablagerungen auf Parzelle 1105/1, bestehend aus Bauschutt, Hausmüll, Asphaltaufbruch, Holz- und Betonbruch, zu beseitigen. Im Spruch: des Bescheides heißt es weiters, die Ablagerungsstätte liege unmittelbar östlich der Deponie I. Die ... mehr lesen...
Am 12. April 1976 erließ der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) einen Bescheid, dessen Spruchpunkt I. folgenden Wortlaut hat: "I. Wasserrechtliche Bewilligung des generellen Projektes der Kläranlage R.: Dem (Beschwerdeführer) wird auf Grund der Bestimmungen der §§ 9, 11 - 13, 31, 32, 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung der Wasserrechtsgesetznovelle 1969, BGBl. Nr. 207 (im folgenden: WRG), nach Maßgabe der bei der wasserrechtlichen ... mehr lesen...
Am 9. November 1987 fand über das namens der beschwerdeführenden Gemeinde gestellte Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung der Verbauung der Rutschung P. vor der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (BH) eine wasserrechtliche Verhandlung statt. In dieser wurde festgestellt, daß die Rutschung P. im Einzugsgebiet eines linksufrigen Zubringers des N.-Baches liege. Die Rutschung berühre das Wald- und Wiesengrundstück 935 KG E., welches rechtsufrig zu diesem Zubringer des N.-Baches steil ab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ein Konsensträger kann nicht dadurch in seinen Rechten verletzt werden, daß es die Behörde unterläßt, ihm die Beseitigung wahrgenommener Mängel und Abweichungen aufzutragen. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledig... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;
Rechtssatz: Eine Heranziehung des Liegenschaftseigentümers aus seiner subsidiären Haftung nach § 138 Abs 4 WRG kommt nur bei Vorliegen öffentlicher Interessen in Betracht, ohne daß einem Betroffenen iSd ersten Absatzes des § 138 WRG auf eine solche Inanspruchnahme des Liegenschaftseigentümers ein subjektiv-öffentliches Recht eingeräumt wä... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: § 138 WRG hat zum Ziel, eigenmächtig vorgenommene Neuerungen beseitigen zu lassen. Schutzobjekt ist die Wahrung jener Interessen, denen das WRG dient (Hier: Schutz der Gewässer vor Verunreinigung). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993070162.X05 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959 §32 Abs6;
Rechtssatz: Sind die auf die Errichtung eines Projektes (hier Kläranlage) bezogenen Nebenbestimmungen eines Bescheides von ihrem Zweck her als aufschiebende Bedingungen zu erkennen, die den Beginn der Wirksamkeit der dem Bewilligungswerber erteilten generellen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Da die Erlassung eines Alternativauftrages nach § 138 Abs 2 WRG nur in Betracht kommt, wenn die konsenslos durchgeführte Maßnahme bewilligungsfähig ist (Hinweis E 16.11.1993, 93/07/0085; E 25.5.1993, 91/07/0164), ist bei einer Ableitung ungereinigter Abwässer aus dem Verbandsbereich in... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §1301;ABGB §1302;ALSAG 1989 §17;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §26 Abs5;
Rechtssatz: § 26 Abs 5 WRG, sieht im Unterschied zu § 138 Abs 1 WRG eine Solidarhaftung nur dann vor, wenn der Schaden vorsätzlich oder mit auffallender Sorglosigkeit zugefügt wurde, währen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §1301;ABGB §1302;ALSAG 1989 §17;B-VG Art130 Abs2;B-VG Art7 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;
Rechtssatz: Läßt sich der Anteil mehrerer Verursacher nicht bestimmen, kommt die Solidarhaftung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine Partei hat als Betroffener kein Recht, die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG zu begehren, da die Vollstreckbarkeit einer zu ihren Gunsten wirkenden Auflage eines wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides der neuerlichen Schaffu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/07 Schadenersatz Haftpflicht58/01 Bergrecht81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §1301;ABGB §1302;ABGB §364a;ALSAG 1989 §17;AtomHG §6 Abs1;BergG 1975 §185 Abs1;EKHG 1959 §8;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Die verschuldensunabhängige Solidarhaftung mehrerer Verur... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;
Rechtssatz: § 138 Abs 4 WRG, der eine subsidiäre Heranziehung des Grundeigentümers vorsieht, wenn der Verpflichtete nach § 138 Abs 1 WRG nicht herangezogen werden kann, schließt nicht aus, daß der Grundeigentümer primär als Verursacher iSd § 138 Abs 1 WRG herangezogen wird. Der Grundeigentümer ka... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17 Abs1;ALSAG 1989 §18 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: § 18 Abs 1 AltlastensanierungsG umfaßt nicht den gesamten Bereich des § 138 Abs 1 WRG, sondern findet nur auf Altlasten Anwendung und sieht zum anderen eine Handlungsermächtigung für den Bund nur im Rahmen enger finanzieller Grenzen vor. European Case Law ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 18. Februar 1992 wurde der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 17 des Altlastensanierungsgesetzes 1989 (AlSAG 1989) und § 138 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, die konsenslosen Ablagerungen auf den Parzellen 1104/2 und 1144/20, bestehend aus Erdaushub, Bauschutt, Hausmüll, Rinderknochen und Holzstücken zu beseitigen. Im Spruch: des Bescheides heißt es weiters, die Ablagerungsstätte liege ca. 400... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Das Fehlen einer Regelung über das Verhältnis zwischen Primärverursacher und seinem Rechtsvorgänger in § 138 Abs 1 lit a WRG macht diese Bestimmung nicht verfassungswidrig. Dieses Verhältnis ist nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechtes zu beurteilen. Schlagworte Rechtsgrun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §142 Abs1;WRG 1959 §32 Abs6;
Rechtssatz: Die Einstellung des Deponiebetriebes nach Inkrafttreten des WRG 1959, (hier: 1961) ersetzt mangels entsprechender gesetzlicher Anordnung nicht einen Antrag gemäß § 142 Abs 1 WRG 1959. Vielmehr wird durch die Unterlassung einer solchen Antragstellung die Deponie, ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Die WRGNov 1990 hat im § 138 Abs 4 WRG bestimmte Verhaltensweisen als Grundlage für eine lediglich subsidäre Haftung (des Grundeigentümers) statuiert, was eine Einschränkung des Spektrums jener Verhaltensweisen, die zu einer Heranziehung als Verursacher iSd § 138 Abs 1 WRG ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd § 138 Abs 1 WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart gesc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb idF 1990/252;
Rechtssatz: Sind beide Varianten - Räumung und Sicherung an Ort und Stelle - geeignete Maßnahmen, so kommt dem Kostenfaktor Bedeutung zu. Sind beide Varianten im Hinblick auf das Ziel des wasserpolizeilichen Auftrages gleichwertig, dann stellt die um S 25 Millionen teurere R... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. August 1993 trug die Bezirkshauptmannschaft Bregenz den Beschwerdeführern zur ungeteilten Hand auf, innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des Bescheides die auf Gst.Nr. 17, KG R., abgelagerten Fischabfälle zu entfernen und der V. Gesellschaft m. b.H. in K. zuzuführen. Auf Grund einer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung traf die belangte Behörde folgende Entscheidung: I. Gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 1 AVG sowie §§ 31b und 138 Abs. 1 lit. a WRG 1... mehr lesen...
Das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück Nr. 232/1 (Schottergrube), liegt in dem vom Landeshauptmann von Oberösterreich für Brunnen des Wasserverbandes Gruppenwasserversorgung Mittleres Ennstal bestimmten Schutzgebiet, in welchem u.a. auch Abfallablagerungen verboten sind. Auf Grund von gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfen, er habe diese Schottergrube zum Teil mit Abfällen aufgefüllt, wurde nach Durchführung von Ermittlungen mit Bescheid des Landeshauptmanne... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die rechtliche Beurteilung der Frage, ob die rechtswidrigen Ablagerungen nach § 138 Abs 1 lit a WRG zur Gänze zu beseitigen oder aber im Wege des durch die Nov 1990 neu geschaffenen § 138 Abs 1 lit b WRG an Ort und Stelle zu sichern sind, setzt auf sachverständiger Basis vorzunehmend... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des
Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994070024.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Da durch die Spruchfassung einerseits dem bescheidmäßig Beauftragten die überprüfbare Möglichkeit gegeben werden muß, dem Leistungsauftrag zu entsprechen und andererseits dadurch auch der Umfang einer allfälligen Ersatzvornahme deutlich abgegrenzt sein muß (Hinweis E 6.3.1963, 1195/62; E 28... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, bis spätestens 31. Dezember 1994 Maßnahmen zu treffen, durch die gewährleistet wird, daß die lediglich thermisch belasteten Kühlwässer aus dem N-Werk in V nicht mehr in die Schmutzwasserkanalisation der Stadtgemeinde V gelangen können. Zur Begründung: wurde u.a. ausgeführt, die Beschwerdeführerin sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes gemäß § 138 Abs 1 WRG 1959 - Mit Bescheid des BMLF wurde der Bf gemäß § 138 Abs 1 WRG 1959 aufgetragen, durch Maßnahmen die Einleitung thermisch belasteter Kühlwässer aus ihrem Werk in die Schmutzwasserkanalisation der Stadtgemeinde abzustellen. ... mehr lesen...
Die Marktgemeinde Vorchdorf teilte der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) mit Schreiben vom 13. September 1989 mit, daß bei einem näher bezeichneten Wohnhaus, dessen Eigentümer die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann seien, eine Kläranlage in Form eines Dreikammersystems mit Überlauf in die Laudach bestehe. Diese Anlage sei laut Auskunft der Mieter dieses Hauses undicht. Die Marktgemeinde ersuchte die BH, die Anlage einer Überprüfung zu unterziehen und auch festzustellen, ob für diese... mehr lesen...