Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Ausf zur Erforderlichkeit der Konkretisierung des Bescheidspruches im Falle der Anordnung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 WRG (Hinweis E 15.9.1987, 87/07/0057) und zur Frage, ob der im konkreten Fall gewährte Aufschub der Vornahme der angeordneten Beseitigung von Anschüttungen im Gesetz begründet ist. Europ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §4 Abs1;VVG §5 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Die "Handlung" iSd § 5 Abs 1 VVG betrifft nicht die Art und Weise der Durchführung der dem Verpflichteten auferlegten Leistung, sondern diese letztere selbst: beispielsweise kann zwar einer persönlichen Ladung nur die geladene Person nachkommen, auch kann ein einem bestimmten Sachverständigen auf... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0013 E 19. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als "Betroffener" iSd § 138 Abs 1 WRG kann nur derjenige angesehen werden, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird. Als solche Rechte kommen nur die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, nämlich rechtmäßig geübte Wassernu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Mai 1986 trug die Bezirkshauptmannschaft (BH) der Beschwerdeführerin gemäß §§ 9, 32, 41 und 138 Abs. 2 WRG 1959 auf, entweder (a) für die Wasserausleitung aus der E mittels Teilungsbauwerkes im Bereich der Grundstücke Nr. 486/2, 491/1 und 496/2 KG R und Versickerung in den Grundwasserbereich auf den Grundstücken Nr. 494 und 501/1 KG R bis zum 31. Juli 1986 um wasserrechtliche Bewilligung anzusuchen oder (b) bis zum selben Zeitpunkt das Teilungsbauwerk zu beseitigen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Dezember 1987 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 30 bis 33, 98, 130 und 138 WRG 1959 zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen aufgetragen, 1. die Düngerstätte an der Westseite seiner Liegenschaft zu vergrößern und zur Gänze mit einer dichten Einfangmauer zu umgeben sowie 2. für die derzeit abfließenden bzw. versickernden Jauchewässer und Düngerstättensickerwässer eine entsprechend dimensionierte Jauchegrube zu errichten. Begründend w... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Feber 1987 wurde unter Spruchabschnitt I. gemäß §§ 32 Abs. 2 lit. c, 99 Abs. 1 lit. c sowie 105 WRG 1959 das Ansuchen des Beschwerdeführers um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für einen auf dem Grundstück Nr. 2497/140 KG P bereits errichteten Teich abgewiesen, unter Spruchabschnitt II. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit §§ 32 Abs. 2 lit. c, 99 Abs. 1 lit. c sowie 105 WRG 1959 der Auftrag erteilt, den auf dem ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten gem § 32 (Abs 2 lit c) und § 138 Abs 1 WRG kommt es nicht darauf an, ob bereits eine Grundwasserverunreinigung eingetreten ist, sondern daß die Bewilligungspflicht (schon) dann besteht, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der G... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0105 E 21. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine eigenmächtige Neuerung im Sinne des § 138 Abs 1 lit a WRG liegt vor, wenn eine Anlage errichtet wurde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung hätte eingeholt werden müssen, aber nicht eingeholt worden ist, oder wenn die Anlage einer wasserrechtlichen Bewilligun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Der LH überschreitet nicht die Grenzen der bei ihm anhängig gewordenen Berufungssache durch die Änderung eines Alternativauftrages gemäß § 138 Abs 2 WRG in einen unbedingten Auftrag gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG. In einem derartigen Fall darf das Recht des Verpflichteten auf Pa... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Der Eigentümer jener Flächen, auf welchen ein der Ableitung eines Gewässers von seinem Bett dienendes, nicht bewilligtes Teilungsbauwerk besteht und aufrechterhalten wird, hat - unabhängig davon, ob es vom Eigentümer der Flächen, seinen Rechtsvorgängern oder von dritter Seite errichtet worden ist - für den Fall der Bewilli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §142 Abs1;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Eigentümer von Grundflächen, auf denen sich eine Regulierungsanlage befindet, nicht die Pflicht zur Eintragung der bestehenden Berechtigung zum Betrieb dieser Anlage ins Wasserbuch binnen Jahresfrist gemäß § 142 Abs 1 WRG erfüllt bzw ist die Bewilligungspflicht erst durch eine spezifische Anlagen... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine Überschreitung der gebotenen Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung in Form einer Wiederherstellung des vorigen Zustandes ist durch § 138 Abs 1 lit a WRG nicht gedeckt (Hinweis E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989070053.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan (BH) vom 24. März 1981, Zl. 2335/5/1980-6, wurde dem Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers gemäß den Bestimmungen der §§ 38, 98 und 111 WRG 1959 nach Maßgabe der vorgelegten Projektsunterlagen und mit der Vorschreibung bestimmter Auflagen die Bewilligung erteilt, im Hochwasserabflußbereich des M Baches, und zwar linksufrig, ein Tischlereiwerkstättengebäude zu errichten. Mit Schreiben vom 27. April 1990 teilte die BH der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §41 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Unbestimmtheit des Spruches eines Bescheides der Berufungsbehörde, mit dem die Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lita WRG bestätigt wird, steht einer Vollstreckung durch Ersatzvornahme entgegen (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0028, E 15.9.1987, 87/07/0057). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/07/0126 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtig vorgenommene Neuerung gilt eine Vorgangsweise, die einer wasserrechtlichen Bewilligung bedurfte, ohne daß eine solche erwirkt wurde; es kann sich dabei um völlig konsenslose, ebenso aber auch um konsensüberschreitende Veränderungen handeln. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Stattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem bf Abwasserverband gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG aufgetragen, die Einleitung ungereinigter Abwässer in die Donau bis 15.7.1992 einzustellen. Daß die vorübergehende Einstellung der Abwasserei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Stattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Das öffentliche Interesse an der Reinhaltung der Gewässer ist in hohem Maße schützenswert. Für die Einstufung dieses Interesses als zwingend im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG bedarf es allerdings des Hinzutretens weiterer Umstände, wie etwa der erforderlichen A... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. April 1990 verpflichtete der Landeshauptmann von Niederöstereich im Spruchabschnitt II den Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 zu bestimmten Beseitigungs- und Sanierungsmaßnahmen im Westteil der sogenannten "XY-Deponie" bis spätestens 30. April 1992. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 31. Mai 1990 keine Folge. Mit Erkenntnis vom 11. Dezember 1990, Zl. 90/07/0104, behob der Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §59 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Werden in einem Bescheid eine Leistungsbeginnfrist und zwei Leistungsendfristen (hier zur Erfüllung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG) bestimmt, und diese Fristen durch Normierung eines Terminverlustes so verknüpft, daß fr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Wasserpolizeilicher Auftrag - Wurde mit Bescheid gem § 138 Abs 1 WRG ein Auftrag zur Einstellung der Ableitung von Abwässern bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erteilt, so droht vor Ablauf der gesetzten Frist kein Vollzug, sodaß bis dahin, also zur Zeit, von einem dem Antragsteller droh... mehr lesen...
Im Bereich der sogenannten K-Schütt, einem Schuttkegel im S-Tal in der Gemeinde S im Hochschwabgebiet, wird seit Jahrzehnten Schotter abgebaut. Für bereits durchgeführte Schotterabbaumaßnahmen liegen wasserrechtliche Bewilligungsbescheide der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur vom 9. November 1959 und 7. Februar 1979 vor. Mit Bescheid vom 19. Dezember 1990 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung "für die Sanie... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge hatte die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) mit Bescheid vom 25. April 1991 die Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 verpflichtet, bis längstens 30. Juni 1991 die Ableitung der in ihrem Anwesen T anfallenden Abwässer in den Straßenkanal und in weiterer Folge in den T.bach einzustellen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 10. Oktober 1991 gab die belangte Behörde der vo... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse an der durch einen Auftrag gemäß § 138 Abs 1 WRG zu bewirkenden Vermeidung einer Gewässerverunreinigung geht wirtschaftlichen Überlegungen vor (Hinweis E 20.9.1990, 86/07/0096). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991070151.X03 Im RIS seit 12... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 lita;
Rechtssatz: Es kann der Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie die Einleitung von gänzlich unbehandelten Küchenabwässern in einen Bach als gemäß § 32 WRG wasserrechtlich bewilligungspflichtige Maßnahme und, wenn diese unbestrittenermaßen bewilligungslos vorgenommen wird, auch als eigenmächtige Neuerung im Sinne des § 138... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Es bedarf einer
Begründung: , warum die Fortsetzung des Verfahrens nicht durch die Berufungsbehörde, sondern nur im Wege der Durchführung oder Wiederholung einer mündlichen Verhandlung durch die Behörde erster Instanz vorgenommen werden kann (Hinweis E 19.1.1988, 87/07/0154). Der Hinweis auf... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0096 1 Stammrechtssatz Hinsichtlich der Frage wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG Verpflichteten bei der Erfüllung eines nach dieser
Norm: erteilten Auftrages kommt es auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nicht an; es sind diesbezüglich nur objek... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kann von geringfügigen und damit bewilligungsfreien Einwirkungen nur dann gesprochen werden, wenn diese einer zweckentsprechenden Nutzung des Gewässers nicht im Wege stehen (Hinweis E 25.5.1961, 715/60, VwSlg 5575 A/1960). Bewilligungspflicht nach § 32 Abs 2 WRG ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 17. Juli 1991 wurde das Ansuchen der Antragstellerin um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die (weitere) Einleitung der Abwässer aus ihrem Färbereibetrieb in die öffentliche Kanalisation der Stadtgemeinde G abgewiesen und ihr gleichzeitig gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 aufgetragen, die bestehende Abwassereinleitung in diese Kanalisation einzustellen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Stattgebung - Wasserrechtliche Bewilligung und wasserpolizeilichen Auftrag - Aus dem Bescheid ergibt sich, daß die Einleitung der gegenständlichen Abwässer in die öffentliche Kanalisation bereits seit 1983 - zunächst mit befristeter wasserrechtlicher Bewilligung und seit 1986 ohne eine solche erfolg... mehr lesen...
I 1. In einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren hatte die Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz unter dem Datum 7.März 1985 einen auf § 38 Abs. 2 lit. b WRG 1959 gestützten Bescheid erlassen, mit dem die nunmehrigen Beschwerdeführer verpflichtet worden waren, "an der Zufahrtsbrücke über das Grundstück 478/1 KG A, zu ihrem Grundstück 25, KG A, binnen zwei Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides" eine Reihe von Maßnahmen durchzuführen. Unter ei... mehr lesen...