Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VVG §4 Abs1;VwGG §41 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH muß ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung auferlegt wird, so bestimmt gefaßt werden, daß nötigenfalls seine Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung möglich ist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §10 Abs3;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine Fristsetzung im Fall des § 138 Abs 1 lit a WRG ist dann rechtswidrig, wenn für die Festsetzung der Leistungsfrist keine nähere
Begründung: gegeben wurde, die Betroffenen keine Gelegenheit hatten, im Verfahren zur Fri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidet in erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde über die Frage, ob ein wasserpolizeilicher Auftrag zu erteilen ist, so geht aufgrund einer Berufung die funktionelle Zuständigkeit auf den Landeshauptmann über. "Sache" iSd § 66 Abs 4 AVG ist für die Berufungsbehörde dann die Fr... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §10 Abs3;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall (hier wasserpolizeilicher Auftrag an den Bf zur ordnungsgemäßen Auflassung eines nach Ansicht der belangten Behörde gegebenen, jedoch wasserrechtlich nicht genehmigten artesischen Brunnens, aufgrund dessen nach Meinung der belangten Behörde eine Beeinträchtigung der wasserrechtlich geneh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die nach der Vorschrift des § 59 Abs 2 AVG zu setzende Leistungsfrist für die Erfüllung eines wasserpolizeilichen Auftrages hat angemessen zu sein. Kriterium der Gesetz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Verkürzung der Leistungsfrist für die Erfüllung eines wasserpolizeilichen Auftrages auf ein Drittel ihrer Länge bedarf einer
Begründung: , i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 31. Mai 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 aufgetragen, den Westteil der N.-Deponie von bestimmten Ablagerungen zu räumen. Dieser Bescheid wurde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Dezember 1990, Zl. 90/07/0104, insoweit aufgehoben, als mit ihm die Frist für den dem Beschwerdeführer erteilten wasserpolizeilichen Auftrag aufrecht erhalten wur... mehr lesen...
Mit seinem Bescheid vom 19. November 1990 hatte der Landeshauptmann von Oberösterreich auf Grund einer am 16. November 1990 durchgeführten mündlichen Verhandlung der Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, jede Ableitung in den Aistfluß über das mit seinen Bescheiden vom 8. November 1977 (Bewilligung der Einleitung von Abwässern aus der Wasch- und Entwachsungsanlage, der häuslichen und betrieblichen Abwässer aus der Kfz-Werkstätte sowie der betrieblichen Abwässer a... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau (BH) vom 17. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 verpflichtet, das Ausbringen von Abwässern aus seinem Fleischhauereibetrieb auf landwirtschaftliche Nutzflächen einzustellen. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung gab der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) mit Bescheid vom 10. März 1992 keine Folge. Mit hg. Erkenntnis vom 13. Oktober 1992, Zl. 92/07/0091, wurde der Bescheid des LH wegen Rec... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Die Auflage eines wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides, welche vorschreibt, daß der Inhalt einer Senkgrube zeitgerecht auszufahren sei, sodaß kein Überlauf auf das umliegende Gebäude entstehe, enthält lediglich eine Anordnung über die zeitgerechte... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/07/0126 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtig vorgenommene Neuerung gilt eine Vorgangsweise, die einer wasserrechtlichen Bewilligung bedurfte, ohne daß eine solche erwirkt wurde; es kann sich dabei um völlig konsenslose, ebenso aber auch um konsensüberschreitende Veränderungen handeln. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §40 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Eine mündliche Verhandlung ist in einem Verfahren zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages nicht zwingend vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994070079.X02 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0073 E 26. Mai 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der Einwand einer Partei gegen einen gem § 138 Abs 1 WRG erteilten Auftrag, dieser habe eine bereits durch das Gesetz selbst untersagte konsenslose Einbringung zum Gegenstand, stellt in Wahrheit ein Argument gegen das im § 138 W... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §46;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1;
Rechtssatz: Die Verwendung der Ermittlungsergebnisse des ersten Verfahrensdurchganges im fortgesetzten Verfahren war zulässig, ohne daß dem Bf eine förmliche Mitteilung über diese Verwendung gemacht werden mußte, da zum einen das Thema in beiden Verfahren dasselbe war und zum anderen d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/11 Grundbuch40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §364c;GBG 1955 §29 Abs1;GBG 1955 §9;VVG §4;VVG §8 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Das Vorliegen des strittigen Tatbestandsmerkmales des Bestehens einer Gefahr iSd § 8 Abs 1 VVG hängt beim beabsichtigten Verkauf eines Grundstückes von den Umständen des Einzelfalles ab. Wenn d... mehr lesen...
Das sogenannte "S-Überländ" ist ein im Nordwesten Niederösterreichs bei A gelegenes Hochmoor. Es steht im Eigentum der Agrargemeinschaft S, ist aber auf deren Mitglieder aufgeteilt. Zu diesen Mitgliedern zählt der Beschwerdeführer JA; ferner zählen dazu KA und RA, deren Grund vom Beschwerdeführer LA gepachtet wurde. Auf Grund einer Anzeige der Forstaufsichtsstation vom 23. Dezember 1987 wurde amtsbekannt, daß im S-Überländ Entwässerungsgräben erneuert bzw. neu angelegt worden ware... mehr lesen...
Index: L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §891;AVG §56;AVG §59;FlVfGG;FlVfLG NÖ 1975;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §40 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Rechtswidrigkeit der Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 5. April 1994 wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, die Ausbringung von Abwässern aus dem Fleischhauerei- bzw. Schlachtbetrieb in P auf landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Ableitung von Kühlwässern in einen umbenannten Gießgraben umgehend, längstens jedoch bis zum 10. Juni 1994 einzustellen. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde beantra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Nach den Feststellungen der belangten Behörde stellt die Ausbringung von aus dem Schlachtbetrieb des Bf anfallenden Abwässern auf landwirtschaftliche Nutzflächen eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 Abs 1 WRG dar. Diese eigenmächtige Neuerung widerspricht... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 25. Juli 1991 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) den Antrag des Beschwerdeführers auf Verpflichtung der Firma W. GesmbH , der Ehegatten A. jun. und J.A. und des Bundes als zuständige Gebietskörperschaft zur Entfernung der qualitativ wie quantativ in Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) im Bereich der Mülldeponie vorgenommenen oder geduldeten Ablagerungen und zur sofortigen Behebung der durch die eingetretenen Gewässerverunreinigung... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Niederösterreich wies mit Bescheid vom 6. März 1992 den mit Schreiben vom 19. Juni 1991 gestellten Antrag der Beschwerdeführerin, ihr gemäß § 32 Abs. 4 WRG 1959 idF vor der WRG-Novelle 1990 bestehendes Recht auf Indirekteinleitung (das heißt ihr Recht, die im Tankstellenareal auf näher bezeichneten Grundstücken anfallenden Oberflächenwässer und Abwässer des Servicebetriebes nach mechanischer Reinigung in die Kanalisation der Stadtgemeinde T. einzuleiten) in das... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 1992 erließ der Landeshauptmann von Kärnten gegen die Gemeinde M. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 im öffentlichen Interesse einen wasserpolizeilichen Auftrag, mit welchem die verpflichtete Gemeinde dazu verhalten wurde, auf ihre Kosten konsenslos erfolgte Abfallablagerungen auf bestimmt bezeichneten Grundstücken unter Einhaltung näher getroffener Anordnungen zu beseitigen. Eines dieser Grundstücke, nämlich jenes mit der Nr. 298/2 KG R., steht im Miteigentum ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Als Neuerung im Sinne des § 138 Abs 1 WRG 1959 ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen punktuellen Maßnahme, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten Zustandes... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die aufgetragene Anhebung der im Grundwasserschwankungsbereich befindlichen Flächen der Deponie mit bodenständigem Material ohne gewässerbeeinträchtigende Anteile kann im Rahmen eines wasserpolizeilichen Auftrages vorgeschrieben werden (Hinweis E 2.6.1992, 89/07/0053); mit einem solchen Auftrag wird die Grenze der Wiederherstellung des vori... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: § 138 WRG 1959 gibt den Inhabern bestimmter Rechte die Möglichkeit, bei der Wasserrechtsbehörde den Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages gegen denjenigen zu stellen, der eine eigenmächtige Neuerung vorgenommen hat. Zweck dieses Antragsrechtes ist es, unbefugte Eingriffe in die im § 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Sofern die Durchführung der Maßnahmen gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 technisch zwangsläufig die Räumung auch der konsensgemäß gelagerten Materialien nach sich zieht, macht dies die getroffenen Anordnungen nicht rechtswidrig; solche technische Folgewirkungen der angeordneten Maßnahmen berühren nicht die Re... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Die WRGNov 1990 hat dadurch, daß sie im § 138 Abs 4 WRG 1959 bestimmte Verhaltensweisen als Grundlage für eine lediglich subsidiäre Haftung (der Grundeigentümer) statuiert hat, eine Einschränkung des Spektrums jener Verhaltenweisen bewirkt, die zu einer Heranziehung als Verursacher im Sinn des § 138 Abs 1 WRG 1959 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ist durch bloße Sicherungsmaßnahmen eine Sanierung der Deponie nicht zu erreichen, sondern nur durch eine Beseitigung des Gefahrenpotentials, so kommt ein Sicherungsauftrag nach § 138 Abs 1 lit b WRG 1959 nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992070154.X10 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1091;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;
Rechtssatz: Dem zivilrechtlichen Verhältnis der Pacht kommt Bedeutung nicht nur für das Innenverhältnis zwischen Pächter und Verpächter, sondern auch für den verwaltungsrechtlichen Pflichtenbereich zu. Der Wasserrechtsgesetzgeber hat die Wirk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs6;
Rechtssatz: Bei einem nach § 138 Abs 1 WRG aus öffentlichen Interessen ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag kommt außer dem zu Verpflichtenden niemandem Parteistellung zu (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Randzahl 16 zu § 138 WRG 1959). ... mehr lesen...