Index
VwGGNorm
AVG §8Beachte
Rechtssatz
Die Stellung als Partei im Verwaltungsverfahren für sich allein berechtigt nicht zur Erhebung einer Beschwerde gem Art 131 Abs 1 B-VG, da Voraussetzung für die Beschwerdelegitimation die Möglichkeit der Verletzung eines gesetzlich normierten subjektiven Rechts ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070033.X02Im RIS seit
18.11.2020Zuletzt aktualisiert am
18.11.2020