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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Dem Erkenntnis vom 9.5.1963, 0545/62 ist die Rechtsanschauung, wonach die Wasserrechtsbehörde in Fällen eigenmächtiger Neuerungen nur Alternativaufträge (nach § 138 Abs 2 WRG 1959) erteilen dürfe, nicht zu entnehmen. Eine derartige Anschauung widerspricht dem WRG. Es wird lediglich hervorgehoben, dass unter den Voraussetzungen des § 138 Abs 2 WRG 1959 ein Alternativauftrag zu erteilen ist, hingegen eine bloße Aufforderung, um eine wasserrechtliche Bewilligung einzukommen, die Partei nicht zum Handeln verpflichtet und nicht vollstreckbar ist.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984070181.X02Im RIS seit
04.11.2004Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013