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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §138 Abs1;Rechtssatz
Für den Ausgang des Auftragsverfahren gemäß § 138 WRG ist es ohne Belang, wieweit der Verpflichtete über die einzelnen Vorgänge im parallel abgeführten Bewilligungsverfahren in Kenntnis war, weil die Behörde jedenfalls vom Fehlen einer nach § 38 Abs 1 (§ 41 Abs 1) WRG vorgeschriebenen (allenfalls nachträglichen) Bewilligung - im Nichtvorliegen einer solchen bestand die Eigenmächtigkeit der Neuerung - ausgehen müsste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984070195.X02Im RIS seit
04.11.2004Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010