RS Vwgh 1989/6/13 85/07/0298

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Veröffentlicht am 13.06.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §111 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Ein allenfalls bestehender konsenswidriger Zustand wird durch die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung, die sich darauf bezieht, vor ihrer rechtmäßigen Ausübung nicht zu einem gesetzmäßigen (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0133).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070298.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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