RS Vwgh 1989/1/17 88/07/0043

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Veröffentlicht am 17.01.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;
WRG 1959 §41 Abs1;

Rechtssatz

Im Falle der eigenmächtigen Vereinigung eines Bachbettes durch die Anlieger an beiden Ufern darf nicht einem der beiden allein die gesamte Wiederherstellung des früheren Zustandes aufgetragen werden; es ist zu prüfen, ob und inwieweit durch Maßnahmen jedes einzelnen Anliegers die Einengung des Bettes herbeigeführt worden ist, weil eine Wechselbeziehung zwischen Beeinträchtigung und Wiederherstellungspflicht besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070043.X01

Im RIS seit

15.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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