RS Vwgh 1989/3/7 85/07/0059

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Veröffentlicht am 07.03.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §39;

Rechtssatz

Eine "eigenmächtige" Neuerung (durch Eingriff in das Grundeigentum) in Form einer "willkürlichen" Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse liegt insoweit nicht vor, als ein privatrechtlicher Titel hiezu berechtigt (Hinweis auf Grabmayr-Rossmann, Das Österreichische Wasserrecht, Wien 1978, Anm 5 zu § 39 WRG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985070059.X06

Im RIS seit

13.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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