RS Vwgh 1988/7/5 84/07/0181

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Veröffentlicht am 05.07.1988
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Der Hinweis auf eigene Wasserrechte (Brunnen zur Grundwasserentnahme) berührt nicht die Berechtigung der Behörde zum getroffenen wasserpolizeilichen Auftrag (hier: Auffüllung einer Baggergrube, um eine Grundwassergefährdung hintanzuhalten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984070181.X03

Im RIS seit

04.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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