RS Vwgh 1992/6/30 89/07/0170

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Ausf zur Erforderlichkeit der Konkretisierung des Bescheidspruches im Falle der Anordnung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 WRG (Hinweis E 15.9.1987, 87/07/0057) und zur Frage, ob der im konkreten Fall gewährte Aufschub der Vornahme der angeordneten Beseitigung von Anschüttungen im Gesetz begründet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070170.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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