RS Vwgh 1991/12/10 91/07/0151

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an der durch einen Auftrag gemäß § 138 Abs 1 WRG zu bewirkenden Vermeidung einer Gewässerverunreinigung geht wirtschaftlichen Überlegungen vor (Hinweis E 20.9.1990, 86/07/0096).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070151.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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