RS Vwgh 1991/12/31 AW 91/07/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.12.1991
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Wasserpolizeilicher Auftrag - Wurde mit Bescheid gem § 138 Abs 1 WRG ein Auftrag zur Einstellung der Ableitung von Abwässern bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erteilt, so droht vor Ablauf der gesetzten Frist kein Vollzug, sodaß bis dahin, also zur Zeit, von einem dem Antragsteller drohenden Nachteil (noch) nicht gesprochen werden kann.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991070050.A01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten