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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Stattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Das öffentliche Interesse an der Reinhaltung der Gewässer ist in hohem Maße schützenswert. Für die Einstufung dieses Interesses als zwingend im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG bedarf es allerdings des Hinzutretens weiterer Umstände, wie etwa der erforderlichen Abwehr einer drohenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen (Hinweis B 3.11.1987, AW 87/07/0050).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992070013.A01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
04.07.2014