RS Vwgh 1992/5/11 AW 92/07/0013

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Veröffentlicht am 11.05.1992
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Stattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Das öffentliche Interesse an der Reinhaltung der Gewässer ist in hohem Maße schützenswert. Für die Einstufung dieses Interesses als zwingend im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG bedarf es allerdings des Hinzutretens weiterer Umstände, wie etwa der erforderlichen Abwehr einer drohenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen (Hinweis B 3.11.1987, AW 87/07/0050).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992070013.A01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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