RS Vwgh 1991/12/10 91/07/0151

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0096 1

Stammrechtssatz

Hinsichtlich der Frage wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG Verpflichteten bei der Erfüllung eines nach dieser Norm erteilten Auftrages kommt es auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nicht an; es sind diesbezüglich nur objektive Gesichtspunkte maßgebend (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0011, 83/07/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991070151.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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