RS Vwgh 1992/6/2 89/07/0153

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Veröffentlicht am 02.06.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/07/0105 E 21. Dezember 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Eine eigenmächtige Neuerung im Sinne des § 138 Abs 1 lit a WRG liegt vor, wenn eine Anlage errichtet wurde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung hätte eingeholt werden müssen, aber nicht eingeholt worden ist, oder wenn die Anlage einer wasserrechtlichen Bewilligung gar nicht zugänglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070153.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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