Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der LH überschreitet nicht die Grenzen der bei ihm anhängig gewordenen Berufungssache durch die Änderung eines Alternativauftrages gemäß § 138 Abs 2 WRG in einen unbedingten Auftrag gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG. In einem derartigen Fall darf das Recht des Verpflichteten auf Parteiengehör nicht verletzt werden (Hinweis E 14.6.1988, 88/07/0022).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des RechtsgrundesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070027.X01Im RIS seit
12.11.2001