Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/04/23 92/15/0038 1 Stammrechtssatz Wird innerhalb jener Frist, in der die einer Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben sind, anstatt dem Verbesserungsauftrag zu entsprechen, Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt, so hat dies zur Folge, daß die Frist zur Erfüllung des Auftrages unterbroc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der am 3. Mai 1993 an ihn ergangenen Aufforderung, die Mängel der gegen den vorbezeichneten Verwaltungsakt eingebrachten Beschwerde zu beheben, nicht nachgekommen; sein Verfahrenshilfeantrag vom 24. August 1993 wurde abgewiesen. Die gemäß § 26 (3) VwGG neuerlich in Gang gesetzte Frist blieb ungenützt, weil der weitere Verfahrenshilfeantrag vom 19. Jänner 1994 zurückgewiesen wurde und somit die Rechtsfolge des Neubeginnes der Beschwerdefrist nicht auszulösen ve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992160171.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer (zu Handen seines Vertreters) am 16. März 1994 zugestellt. Die sechswöchige Frist zur Erhebung der Beschwerde (§ 26 Abs. 1 VwGG) ist demnach am (Mittwoch, dem) 27. April 1994 abgelaufen. Die mit 31. Mai 1994 datierte und am 3. Juni 1994 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangte Beschwerde ist sohin verspätet. Der mit Schriftsatz vom 27. April 1994 gestellte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe hat zu keiner Fristverlängerung gef... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61 Abs1;VwGG §62 Abs1;ZPO §464 Abs3;ZPO §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0008 B 27. Februar 1986 VwSlg 12056 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Wurde nicht fristgerecht (innerhalb der gemäß § 62 Abs 1 VwGG iVm § 13 Abs 3 AVG gesetzten Mängelverbesserungsfrist) ein zur meritorischen Behandlung tauglicher, d... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 16. Februar 1994, Zl. VH 94/05/0002, wurde der am 27. Jänner 1994 zur Post gegebene Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung der Beschwerde gegen den oben genannten Bescheid abgewiesen. Dieser Beschluß wurde dem Beschwerdeführer am 10. März 1994 zugestellt. Am 21. April 1994 gab der Beschwerdeführer, nunmehr vertreten durch einen Rechtsanwalt, die vorliegende Beschwerde gegen obgenannten Bescheid zur Post. Auf Grund ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wie aus § 26 Abs 3 VwGG hervorgeht, beginnt bei Abweisung des Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe die Frist zur Erhebung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde nur dann mit Zustellung des abweisenden Beschlusses an die Partei neu zu laufen, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe RECHTZEITIG - dh innerhalb der Bes... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. August 1992 sprach das Landesinvalidenamt für Oberösterreich aus, daß die vom Beschwerdeführer (geboren 1945) mit Antrag vom 28. Juli 1992 geltend gemachte Gesundheitsschädigung "Zustand nach Schienbeinfraktur links" gemäß den §§ 1 und 2 des Heeresversorgungsgesetzes (HVG) nicht als Dienstbeschädigung anerkannt werde und ein Anspruch auf Versorgungsleistungen gemäß § 4 HVG daher nicht bestehe. Der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung gab die belangt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 26 Abs 3 VwGG stellt ausdrücklich auf eine meritorische Erledigung (Stattgebung oder Abweisung) des Verfahrenshilfeantrages ab (Hinweis B 12.11.1993, 93/17/0235). Wird der - fristgerecht eingebrachte - Verfahrenshilfeantrag vom Bf nach Ablauf der im § 26 Abs 1 VwGG genannten Beschwerdefrist von 6 Wochen zurückgezoge... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 18. Oktober 1993, Zl. 93/15/0169-2, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, insgesamt fünf seiner Beschwerde anhaftende Mängel zu beheben. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zitierte Verfügung verwiesen. Innerhalb der ihm dafür gesetzten Frist von zwei Wochen beantragte der Beschwerdeführer die Bewilligung der Verfahrenshilfe, wodurch in sinngemäßer Anwendung des § 26 Abs. 3 VwGG der Lauf der gesetzten Verbesserungsfrist un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Wird innerhalb jener Frist, in der die einer Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben sind, anstatt dem Verbesserungsauftrag zu entsprechen, Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt, so hat dies zur Folge, daß die Frist zur Erfüllung des Auftrages unterbrochen wird. Wird der Verfahrenshilfeantrag abgewiesen, s... mehr lesen...
Gemäß § 26 Abs. 1 VwGG beträgt die Beschwerdefrist sechs Wochen, berechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides, gemäß Abs. 3 mit der Zustellung des Bescheides über die Bestellung des Rechtsanwaltes an diesen. Nach dem Beschwerdevorbringen (und nach dem Inhalt des im hg. Akt VH 93/11/0014 einliegenden Rückscheines) wurde der vorliegende Bescheid gemäß § 26 Abs. 3 VwGG dem Verfahrenshelfer am 28. September 1993 zugestellt. Der angegebene Zustelltag war ein Dienstag. Die sechswöch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993110235.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie anhand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. hiezu u.a. den hg. Beschluß vom 13. Oktober 1992, Zl. 92/07/0172, mit weiterem Nachweis), wurde der angefochtene Bescheid den Beschwerdeführern am 3. August 1993 zugestellt. Auf Grund des § 26 Abs. 1 erster Satz VwGG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Fristverlängerungsregel nach § 26 Abs 3 letzter Satz VwGG bezieht sich nur auf die einen Verfahrenshilfeantrag stellende Partei und vermag daher eine Verlängerung der Beschwerdefrist zugunsten Dritter nicht auszulösen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993070148.X01 ... mehr lesen...
1. Mit Beschluß vom heutigen Tag, Zl. 93/17/0236-8, wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zurückgewiesen, weil diese unter anderem dem Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes auf Vorlage eines Vermögensbekenntnisses zur Erlangung der Verfahrenshilfe und auf Vorlage des Bescheides, gegen den Beschwerde zu führen beabsichtigt wird, nicht nachgekommen ist. 2.0. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: 2.1. § 26 Abs 3 letzter Satz VwGG lau... mehr lesen...
1. Mit Beschluß vom heutigen Tag, Zl. 93/17/0235-8, wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zurückgewiesen, weil diese unter anderem dem Auftrag des Verwaltungsgerichtshofes auf Vorlage eines Vermögensbekenntnisses zur Erlangung der Verfahrenshilfe und auf Vorlage des Bescheides, gegen den Beschwerde zu führen beabsichtigt wird, nicht nachgekommen ist. 2.0. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: 2.1. § 26 Abs 3 letzter Satz VwGG lau... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/11/12 93/17/0235 1 Stammrechtssatz § 26 Abs 3 VwGG stellt ausdrücklich auf eine meritorische, die Verfahrenshilfe versagende Erledigung des Verfahrenshilfeantrages ab. Wird nicht innerhalb der Mängelbehebungsfrist ein zur meritorischen Behandlung tauglicher Verfahrenshilfeantrag gestellt, so wird di... mehr lesen...
Rechtssatz: § 26 Abs 3 VwGG stellt ausdrücklich auf eine meritorische, die Verfahrenshilfe versagende Erledigung des Verfahrenshilfeantrages ab. Wird nicht innerhalb der Mängelbehebungsfrist ein zur meritorischen Behandlung tauglicher Verfahrenshilfeantrag gestellt, so wird die Beschwerdefrist nicht neuerlich in Gang gesetzt (Hinweis: B 12.12.1989, 89/08/0096). Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt dem Gendarmerieposten N zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung vorläufig vom Dienst suspendiert. Gemäß der Begründung: dieses Bescheides wurde der Beschwerdeführer verdächtigt, "1. am 1.4.1992 gegen 9.00 Uhr die Vorstandsdirekt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZPO §64 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/13 91/18/0010 2
Verstärkter Senat Stammrechtssatz § 26 Abs 3 VwGG hat nur den Fall der erstmaligen Bestellung eines Verfahrenshelfers im Auge, während für den Fall einer Bestellung eines anderen Verfah... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Beschluß wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde gegen den ebenfalls im
Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurück. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen im hg Beschluß vom 23. November 1992, 92/15/0167, verwiesen. Im vorliegenden Schriftsatz begehrt die Antragstellerin, ihr Verfahrenshilfe zu gewähren sowie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wobei sie ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die von einer GmbH erhobene Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurückgewiesen, weil nicht die GmbH, sondern ihr Geschäftsführer die Verfahrenshilfe beantragt und bewilligt erhalten hatte (§ 26 Abs 3 VwGG), dann war es die Untätigkeit der GmbH, die zum ungenützten Verstreichen der Beschwerdefrist führte. ... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Oktober 1992 wurde die Beschwerde einschließlich der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides dem Vertreter des Beschwerdeführers zur Behebung von Mängeln unter Setzung einer Frist von zwei Wochen zurückgestellt, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß die zurückgestellte Beschwerde EINSCHLIEßLICH DER ANGESCHLOSSEN GEWESENEN, GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN BEILAGEN auch dann wieder vorzulegen sei, wenn zur Ergänzun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ein nur mangelhaft erfüllter Verbesserungsauftrag ist der Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen. Die nur teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung der Beschwerde schließt den Eintritt der in § 34 Abs. 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus. Dies gilt auch für die Unterlassung ... mehr lesen...
Am 17. Juli 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof ein am 15. Juli 1992 zur Post gegebener, unter hg Geschäftszahl VH 92/15/0016, protokollierter Antrag um Bewilligung der Verfahrenshilfe ein, in dem folgendes ausgeführt wurde: "Da ich, R Geschäftsführer der S-Ges.m.b.H., mittellos bin und gegen die Entscheidung der Finanzlandesdirektion für Steiermark eine Beschwerde einbringen möchte, dies aber nur von einem Rechtsanwalt möglich ist, ersuche ich um Beistellung eines Verfahrenshelfe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150167.X01 Im RIS seit 23.11.1992 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid wurde nach dem Beschwerdevorbringen der Beschwerdeführerin am 7. Mai 1992 zugestellt, die Beschwerde hingegen erst am 7. August 1992 und demnach nach Ablauf der im § 26 Abs. 1 VwGG genannten Beschwerdefrist von sechs Wochen zur Post gegeben. Die Beschwerdeführerin hat zwar einen - offenbar am 16. Juni 1992 zur Post gegebenen - Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe an den Verwaltungsgerichtshof gestellt. Diesem Antrag wurde aber mit Beschluß des Verwa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61 Abs1;
Rechtssatz: Die Sonderregelung des § 26 Abs 3 VwGG über den Beginn der Beschwerdefrist ist dann nicht anzuwenden, wenn der Verfahrenshilfeantrag im Hinblick auf den Inhalt dieser Eingabe, aus der sich kein Anhaltspunkt für eine Beschwerdeerhebung an den Verwaltungsgerichtshof er... mehr lesen...
Mit hg Verfügung vom 23. April 1992, zugestellt am 5. Mai 1992, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs 2 VwGG unter Fristsetzung von zwei Wochen die Beschwerde zur Behebung von Mängeln zurückgestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zitierte Verfügung verwiesen. Innerhalb der gesetzten Frist stellte die Beschwerdeführerin daraufhin einen Verfahrenshilfeantrag, der in der Folge mit hg Beschluß vom 27. Mai 1992, OZl 4, abgewiesen wurde. Dieser Beschluß, der ausdrückl... mehr lesen...