RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0766

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968;
VwGG §26 Abs1;
VwGG §26 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §61 Abs1;

Rechtssatz

Die Sonderregelung des § 26 Abs 3 VwGG über den Beginn der Beschwerdefrist ist dann nicht anzuwenden, wenn der Verfahrenshilfeantrag im Hinblick auf den Inhalt dieser Eingabe, aus der sich kein Anhaltspunkt für eine Beschwerdeerhebung an den Verwaltungsgerichtshof ergibt, mangels rechtlicher Grundlage zurückgewiesen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010766.X01

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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