RS Vwgh 1994/6/28 94/08/0134

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs3;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/04/23 92/15/0038 1

Stammrechtssatz

Wird innerhalb jener Frist, in der die einer Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben sind, anstatt dem Verbesserungsauftrag zu entsprechen, Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt, so hat dies zur Folge, daß die Frist zur Erfüllung des Auftrages unterbrochen wird.

Schlagworte

Frist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080134.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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