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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/04/23 92/15/0038 1Stammrechtssatz
Wird innerhalb jener Frist, in der die einer Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben sind, anstatt dem Verbesserungsauftrag zu entsprechen, Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt, so hat dies zur Folge, daß die Frist zur Erfüllung des Auftrages unterbrochen wird.
Schlagworte
FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080134.X01Im RIS seit
20.11.2000