Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §61; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/15/0071 B 14. September 1992 92/15/0072 B 14. September 1992 92/15/0076 B 14. September 1992 92/15/0074 B 14. September 1992 92/15/0075 B 14. September 1992 92/15/0073 B 14. September 1992
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 3 letzter Satz VwGG enthaltene Frist entspric... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 21. Feber 1992 Beschwerde in einfacher Ausfertigung gegen den im obigen Spruch: bezeichneten Bescheid ein. Beilagen waren keine angeschlossen. Mit Verfügung vom 3. März 1992, zugestellt am 11. März 1992, forderte der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer unter Zurückstellung der Beschwerde im Sinn des § 34 Abs 2 VwGG auf, den Sachverhalt in einer zeitlich geordneten Darstellung des Verwaltungsgeschehens wiederzugeben, ein bestimmtes Begehren zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Wird innerhalb jener Frist, in der die einer Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben sind, anstatt dem Verbesserungsauftrag zu entsprechen, Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt, so hat dies zur Folge, daß die Frist zur Erfüllung des Auftrages unterbrochen wird. Schlagworte Frist
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Mit einem am 30. November 1991 zur Post gegebenen Antrag begehrte der Beschwerdeführer Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Berufungssenat VI) vom 1. Oktober 1991, GZ. 6/3-3314/91-05. Nach dem Inhalt des Antrages waren keine Anhaltspunkte gegeben, die gegen dessen Rechtzeitigkeit sprachen. Nach der mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. Dezember 1991, VH 91/13/000... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wenn bereits der Verfahrenshilfeantrag verspätet eingebracht wurde, hat dies zur Folge, daß auch die Beschwerde außerhalb der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992130031.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, den ihr angeschlossenen Ablichtungen sowie dem hg. Akt VH 91/17/0007 ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Beim Bezirksgericht Döbling ist ein Zivilprozeß zwischen der Verlassenschaft nach MS gegen die Stadt Wien anhängig. Auf Antrag des Klagevertreters wurde die Beschwerdeführerin als Zeugin unter der Anschrift ihrer in W wohnhaften Mutter ES zu Gericht geladen, wo sie in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 15. April 1991 als Zeug... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992170033.X01 Im RIS seit 27.02.1992 mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid vom 4. März 1991 wurde nach erfolglosen Zustellversuchen am 10. und 11. April 1991 an dem zuletzt genannten Tag postamtlich hinterlegt. Der erste Tag der Abholfrist war der 12. April 1991. An diesem Tag behob der Beschwerdeführer die hinterlegte Sendung. Am 31. Mai 1991 wurde der Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1991 überreicht. D... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190245.X01 Im RIS seit 16.12.1991 mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Linz vom 21. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. März 1990 um 10.08 Uhr in Unterweitersdorf auf der A 7 bei km 26,97 in Richtung Freistadt mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeug die durch Verbotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten, weil die Fahrgeschwindigkeit 116 km/h betragen habe; diese Überschreitung sei mit einem Meßgerät festgestellt worden. Er habe hiedurc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs4;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §23;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;VwRallg;ZPO §64 Abs1 Z3; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):90/04/0167 B 25. September 1990 RS 1; 90/11/0106 B 12. Juni 1990 RS 1; 91/14/0015 B 29. Jänner 1991 RS 2; 2958/78 B 19. April 1979 VwSlg 9820 A/1979 RS 1; 86/02/01... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45 Abs5;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;VwRallg;
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 26 Abs 3 VwGG ("Der Bescheid ist durch den VwGH zuzustellen") ist auf den Fall der Umbestellung des bereits bestellten Verfahrenshelfers deshalb nicht analog anzuwenden, weil diesbezüglich eine Gesetzeslücke nicht vorliegt. Wie sich aus § 45... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;ZPO §67;ZPO §68;
Rechtssatz: Zweck des § 26 Abs 3 VwGG ist zweifellos, im Falle der Bestellung eines Verfahrenshelfers, diesem zur Abfassung der Beschwerde - unabhängig von der Dauer des Bestellungsverfahrens - die volle Frist des § 26 Abs 1 VwGG zu sichern. European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 25. Februar 1991, VH 91/01/0009, wurde dem Beschwerdeführer antragsgemäß Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes und die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Stempelgebühren gewährt. Der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien bestellte am 4. März 1991 den nunmehrigen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, dem nachweislich am 7. März 1991 der Bescheid über seine Bestellung zugestellt worden ist. Die gemäß § 26 Abs. 1 VwGG sechs Wochen betr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010055.X01 Im RIS seit 05.06.1991 mehr lesen...
Am 12. März 1990 langte beim Verwaltungsgerichtshof der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 19. Februar 1990 ein. Dem Antrag war eine Ausfertigung dieses Bescheides angeschlossen. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. März 1990, Zl. VH 90/19/0007, wurde dem Antragsteller antragsgemäß die Verfahrenshilfe bewilligt. Mit Bescheid vom 6. April 1990 be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §26 Abs3;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0573
Rechtssatz: Ein Verschulden des Parteienvertreters, und zwar auch des zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwaltes, an der Versäumung der Frist trifft die von diesem vertretene Partei. Es schli... mehr lesen...
Über das Vermögen des Beschwerdeführers wurde am 28. Oktober 1988 der Konkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der oben genannte Rechtsanwalt bestellt. An den Beschwerdeführer zu Handen des Masseverwalters erging der nun angefochtenen Bescheid. Er wurde an den Beschwerdeführer zu Handen des Masseverwalters am 21. August 1990 zugestellt. Am 2. Oktober 1990, also am letzten Tag der Beschwerdefrist, gab der Beschwerdeführer vertreten durch den Masseverwalter einen an den Verwaltungsger... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §61 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1991/8, S 579;
Rechtssatz: Wenn ein Verfahrenshilfeantrag, mit dem noch keine Beschwerde verbunden ist, innerhalb der Beschwerdefrist (am letzten Tag) zur Post gegeben wird, hat dies zur Folge, daß § 26 Abs 3 VwGG Anwendung findet (Hinweis B 25.Oktober 1989, 89/03/0167). Danach beginnt für die Parte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45;VwGG §26 Abs3;VwGG §61 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1991/8, S 579;
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/18/0010 E VS 13. Dezember 1991 VwSlg 13547 A/1991 RS 2;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH hat eine Umbestellung des Rechtsanwaltes auf den Ablauf der Beschwerdefrist gemäß ... mehr lesen...
Der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Februar 1990 wurde dem Beschwerdeführer laut Prozeßerklärung in der vorliegenden Beschwerde am 19. Februar 1990 zugestellt. Mit hg. Beschluß vom 29. März 1990, Zl. VH 90/04/0004, ist dem Beschwerdeführer für die Durchführung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zur Prüfung des vorbezeichneten Bescheides die Verfahrenshilfe bewilligt worden. Der Beschluß enthält auch einen Hinweis auf die Regelung des... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1991/8, S 579;
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/18/0010 E VS 13. Dezember 1991 VwSlg 13547 A/1991 RS 2;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Der Ablauf der Beschwerdefrist und die Frist zur Behebung allfälliger Beschwerdemängel w... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 2. April 1990, Zl. 90/19/0203, wies der Verwaltungsgerichtshof die namens der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 6. Dezember 1989, Zl. 3/01-3031/2-1989, eingebrachte, am 9. März 1990 zur Post gegebene Beschwerde wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurück. Nach der Begründung: sei der angefochtene Bescheid der Beschwerdeführerin spätestens am 24. Jänner 1990 zugestellt worden. Der an diesem Tag beim Bezirksgericht St. Gilgen gest... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 lita;VwGG §26 Abs3;VwGG §46 Abs1; Beachte Besprechung AnwBl 12/1990, S 728;
Rechtssatz: Der zur Verfahrenshilfe bestellte Rechtsanwalt hätte bei Einhaltung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt erkennen können, daß der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. November 1989, Zlen. VH 89/11/0020 bis 0022, wurde dem Beschwerdeführer die Verfahrenshilfe zur Erhebung der Beschwerde gegen die oben genannten Bescheide bewilligt. Der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer für Wien hat darauf mit Bescheid vom 14. Februar 1990 Dr. H, Rechtsanwalt in X, zum Vertreter des Beschwerdeführers bestellt. Dieser Bescheid wurde dem bestellten Rechtsanwalt am 28. Februar 1990 zugestellt. Nach mehrfachen Umbestellung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: RAO 1868 §45;VwGG §26 Abs3;VwGG §61; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/11/0107
90/11/0108
Besprechung in:
AnwBl 1991/8, 579;
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
91/18/0010 E VS 13. Dezember 1991 VwSlg 13547 A/1991 RS 2;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Der Ablauf de... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde wurde der Beschwerdeführerin mit Beschluß des Bezirksgerichtes T vom 25. Jänner 1990 auf Grund ihres nach Zustellung des angefochtenen Bescheides gestellten Antrages vom 24. Jänner 1990 die Verfahrenshilfe bewilligt. Die namens der Beschwerdeführerin von dem auf Grund dieses Beschlusses mit Bescheid des Ausschusses der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 26. Jänner 1990 zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalt gegen den angefochtenen Bescheid er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §14 Abs2;VwGG §26 Abs1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61 Abs2;
Rechtssatz: Der bei einem Bezirksgericht gestellte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und die Zustellung des auf Grund des die Verfahrenshilfe bewilligenden Beschlusses dieses Bezirksgerichtes ergangenen Bescheides über die Bestellung des Rechtsanwaltes an diesen haben auf den Ablauf der Beschwerdefrist keine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §26 Abs3 letzter Satz;VwGG §61 Abs1 Satz1;VwGG §62 Abs1;ZPO §464 Abs3;ZPO §66 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0008 B 27. Februar 1986 VwSlg 12056 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Wurde nicht fristgerecht (innerhalb der gemäß § 62 Abs 1 VwGG iVm § 13 Abs 3 AVG gesetzten Mängelverbesserungsfrist) ein zur meritorischen Behandlung tauglich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §61 Abs1;
Rechtssatz: Die Sonderregelung des § 26 Abs 3 VwGG über den Beginn der Beschwerdefrist ist nur dann anzuwenden, wenn die Partei die Bewilligung der Verfahrenshilfe innerhalb der Frist zur Erhebung der Beschwerde beantragt hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989030167.X01 ... mehr lesen...