Der Wiedereinsetzungswerber, ein Staatsangehöriger von Pakistan, stellte am 24. August 2004 einen Asylantrag, den der unabhängige Bundesasylsenat mit dem anzufechtenden Bescheid vom 13. April 2007 im Instanzenzug gemäß § 7 Asylgesetz 1997 (AsylG) abgewiesen hat; gleichzeitig wurde mit diesem Bescheid die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Wiedereinsetzungswerbers nach Pakistan gemäß § 8 Abs. 1 AsylG für zulässig erklärt und der Wiedereinsetzungswerber gemäß § 8 Abs. 2... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, vom 6. November 2006 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 135 Abs. 1 iVm § 129 Abs. 2 der Bauordnung für Wien gemäß § 135 Abs. 1 leg. cit. eine Geldstrafe von EUR 1.470,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einer Woche, drei Tagen und 12 Stunden verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer am 15. November 2006 zugestellt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §51 Abs5;VStG §51a Abs2;VwGG §26 Abs3 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §61 impl;
Rechtssatz: Der Berufungswerber hat innerhalb der Berufungsfrist die Beigebung eines Verteidigers im Sinne des § 51 Abs. 5 VStG beantragt. § 51 Abs. 5 VStG stellt ebenso wie § 26 Abs. 3 VwGG für den Beginn des Zeitpunktes des Laufens ... mehr lesen...
Der auf den Asylantrag ihres Ehemanns bezogene Asylerstreckungsantrag der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 28. August 2003 abgewiesen. Der Bescheid wurde gemäß § 8 Abs. 2 Zustellgesetz ohne vorausgehenden Zustellversuch hinterlegt; der erste Tag der Hinterlegung war der 10. Oktober 2003. Mit Schriftsatz vom 11. August 2004 beantragte die Beschwerdeführerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und erhob Beru... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom 4. August 2006 wurde die Berufung des Beschwerdeführers, eines indischen Staatsangehörigen, gegen den seinen Asylantrag zurückweisenden Bescheid des Bundesasylamtes vom 7. Februar 2005 gemäß §§ 5, 5a Asylgesetz 1997 abgewiesen. Der Beschwerdeführer brachte einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenates vom... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat im Juni 2006 zum Zweck der Bekämpfung des angefochtenen Bescheides einen an den Verwaltungsgerichtshof adressierten Verfahrenshilfeantrag zur Post gegeben, der beim Verwaltungsgerichtshof am 20. Juni 2006 eingelangt ist (hg. Zl. VH 2006/13/0043). Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. September 2006 über die Bewilligung der Verfahrenshilfe und der Bescheid des Ausschusses der Wiener Rechtsanwaltskammer vom 28. September 2006 über die Bestellung d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2;B-VG Art144 Abs3;VerfGG 1953 §82 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der vom Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretenen Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof selbständig zu prüfen, ob die Frist für die Beschwerde an den Verfassungsgerichts... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 10. Februar 2006 stellte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer, einem Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina, gemäß § 50 Abs. 2, 4 und 5 iVm § 125 Abs. 1 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 - FPG, BGBl. I Nr. 100, fest, dass keine stichhältigen Gründe: für die Annahme bestünden, dass sein Leben oder seine Freiheit aus Gründen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen G... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §61 Abs1;VwGG §62 Abs1;ZPO §464 Abs3;ZPO §66 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/21/0338 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0008 B 27. Februar 1986 VwSlg 12056 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Wurde nicht fristgerecht (innerhalb der gemäß § 62 Ab... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Bescheid vom 25. November 2004 wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen der StVO für schuldig erkannt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer die mit 13. Dezember 2004 datierte Berufung. Die belangte Behörde verfügte am 6. Dezember 2005 die Ladung (unter anderem) des Beschwerdeführers für die am 11. Jänner 2006 anberaumte mündliche Berufungsverhandlung. Zugleich richtete die belangte Behörde eine Anfrage an das Zentrale Melderegister. Diese... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 24. Februar 2006, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz zurückgewiesen, die Zuständigkeit der Slowakei für die Prüfung des Antrages ausgesprochen, der Beschwerdeführer in die Slowakei ausgewiesen und seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Slowakei für zulässig erklärt worden war, gemäß §§ 5 und 1... mehr lesen...
In mehreren dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2006 zugestellten Ergänzungsaufträgen wurde ihm mitgeteilt, dass unvollständige Verfahrenshilfeanträge in Zukunft ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen würden, da von deren Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen sei (z.B. Zl. VH 2006/10/0018, Zl. VH 2006/10/0020). Es sollen nämlich durch die Verbesserungsvorschriften nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkennt... mehr lesen...
In mehreren dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2006 zugestellten Ergänzungsaufträgen wurde ihm mitgeteilt, dass unvollständige Verfahrenshilfeanträge in Zukunft ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen würden, da von deren Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen sei (z.B. Zl. VH 2006/10/0018, Zl. VH 2006/10/0020). Es sollen nämlich durch die Verbesserungsvorschriften nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkenntnis d... mehr lesen...
In mehreren dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2006 zugestellten Ergänzungsaufträgen wurde ihm mitgeteilt, dass unvollständige Verfahrenshilfeanträge in Zukunft ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen würden, da von deren Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen sei (z.B. Zl. VH 2006/10/0018, Zl. VH 2006/10/0020). Es sollen nämlich durch die Verbesserungsvorschriften nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkenntnis d... mehr lesen...
In mehreren dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2006 zugestellten Ergänzungsaufträgen wurde ihm mitgeteilt, dass unvollständige Verfahrenshilfeanträge in Zukunft ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen würden, da von deren Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen sei (z.B. Zl. VH 2006/10/0018, Zl. VH 2006/10/0020). Es sollen nämlich durch die Verbesserungsvorschriften nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkennt... mehr lesen...
In mehreren dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2006 zugestellten Ergänzungsaufträgen wurde ihm mitgeteilt, dass unvollständige Verfahrenshilfeanträge in Zukunft ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen würden, da von deren Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen sei (z.B. Zl. VH 2006/10/0018, Zl. VH 2006/10/0020). Es sollen nämlich durch die Verbesserungsvorschriften nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkenntnis d... mehr lesen...
In mehreren dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2006 zugestellten Ergänzungsaufträgen wurde ihm mitgeteilt, dass unvollständige Verfahrenshilfeanträge in Zukunft ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen würden, da von deren Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen sei (z.B. Zl. VH 2006/10/0018, Zl. VH 2006/10/0020). Es sollen nämlich durch die Verbesserungsvorschriften nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkennt... mehr lesen...
In mehreren dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2006 zugestellten Ergänzungsaufträgen wurde ihm mitgeteilt, dass unvollständige Verfahrenshilfeanträge in Zukunft ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen würden, da von deren Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen sei (z.B. Zl. VH 2006/10/0018, Zl. VH 2006/10/0020). Es sollen nämlich durch die Verbesserungsvorschriften nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkenntnis d... mehr lesen...
In mehreren dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2006 zugestellten Ergänzungsaufträgen wurde ihm mitgeteilt, dass unvollständige Verfahrenshilfeanträge in Zukunft ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen würden, da von deren Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen sei (z.B. Zl. VH 2006/10/0018, Zl. VH 2006/10/0020). Es sollen nämlich durch die Verbesserungsvorschriften nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkennt... mehr lesen...
In mehreren dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2006 zugestellten Ergänzungsaufträgen wurde ihm mitgeteilt, dass unvollständige Verfahrenshilfeanträge in Zukunft ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen würden, da von deren Rechtsmissbräuchlichkeit auszugehen sei (z.B. Zl. VH 2006/10/0018, Zl. VH 2006/10/0020). Es sollen nämlich durch die Verbesserungsvorschriften nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkenntnis d... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die Verbesserungsvorschriften sollen nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften Fehler begehen. Hat hingegen die Partei den Mangel erkennbar bewusst herbeigeführt, um z. B. auf dem Weg eines Verbesserungsverfahrens eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist zu erlangen, ist für die Erteilung eines Verbesserungsauftrages kein Raum. Das bewusst und rechtsmissbräuchlich mangelhaft gestaltete... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61;VwGG §62 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/10/0127 B 9. August 2006 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Verbesserungsvorschriften sollen nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften Fehler begehen. Hat hin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/10/0127 B 9. August 2006 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Verbesserungsvorschriften sollen nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften Fehler begehen. Hat hingegen die Part... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/10/0127 B 9. August 2006 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Verbesserungsvorschriften sollen nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften Fehler begehen. Hat hingegen die Part... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/10/0127 B 9. August 2006 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Verbesserungsvorschriften sollen nur jene Personen vor prozessualen Nachteilen geschützt werden, die versehentlich oder in Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften Fehler begehen. Hat hingegen die Part... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Vorsitzenden der Studienkommission der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien vom 4. Mai 1999 betreffend die Zurückweisung des Antrags auf Beurteilung einer Diplomarbeit abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer nach dem im Akt erliegenden Rückschein durch Hinterlegung nach Durchführung zweier Zustellversuche am 11. und am 12. Oktober... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0031 B 25. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Wenn bereits der Verfahrenshilfeantrag verspätet eingebracht wurde, hat dies zur Folge, daß auch die Beschwerde außerhalb der dem Beschwerdeführer zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird. European Case Law Identifi... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 9. Mai 2005 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen indischen Staatsangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 8 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein für die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. 2. Der Beschwerdeführer stellte zunächst durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter mit dem am 21. Juni 2005 zur Po... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 16. November 2004 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Aufhebung des gegen ihn mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. März 2002 erlassenen Aufenthaltsverbots für die Dauer von fünf Jahren gemäß § 44 Fremdengesetz 1997 abgewiesen. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer nach dessen Vorbringen am 17. No... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §26 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 26 Abs. 3 erster Satz VwGG, wonach die Beschwerdefrist mit Zustellung des Bestellungsbescheides an den Rechtsanwalt neu zu laufen beginnt, ergibt sich, dass diese Bestimmung nur den Fall der Bewilligung der Verfahrenshilfe (auch) im Umfang der Bestellung ... mehr lesen...