Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6;GmbHG; Beachte Besprechung in:
NZ 1990/5, 12;
ÖStZB 1989, 307;
Rechtssatz: Besteht eine wesentliche Beteiligung des Geschäftsführers an einer GmbH und kommt es mit einem nahen Angehörigen zu einer Vereinbarung, der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 307;
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, mit der die Vertragsteile den Zeitpunkt der Zahlung des Abtretungspreises nicht festlegen, sondern es ihrem beidseitigen Belieben anheimstellen, wann unter Beac... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6;GmbHG; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 307;
Rechtssatz: Der "Fremdvergleich" kann nicht ohne Bedachtnahme auf den Gegenstand der Vereinbarung angestellt werden. Bei der Abtretung von Anteilen an einer GmbH, die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;GewO 1973 §2 Abs9; Beachte (Tätigkeit einer Restauratorin nicht künstlerisch)Besprechung in:ÖStZ 1989, 246;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Tätigkeit als künstlerisch anzusehen ist oder nicht, ist nicht die GewO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 175;
Rechtssatz: Durch die Option auf den Geschäftsanteil einer GmbH allein wird an diesem nicht wirtschaftliches Eigentum erworben. Räumt eine solc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/9, S 150;
Rechtssatz: Der allg beeidete gerichtliche Sachverständige für das Rechnungswesen erlangt durch seine Tätigkeit weder die Eigenschaft als Wirtschaftstreuhänder noch übt er, da durch seine Tätigkeit nur ein nicht wesentlicher Teilbereich der Befugnisse eines Wirtschaftstreuhänders au... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;StudFG 1983 §4 Abs2;
Rechtssatz: Bezieht eine Person aus einer im veranlagten und im (nicht identen) letztvergangenen Kalenderjahr im wesentlichen gleichbleibenden Erwerbstätigkeit Einkünfte, die nur aus steuerrechtlichen Gründen (einer wesentlichen Beteiligung gem § 22 Abs 1 Z 2 EStG) im veranlagt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/5, 285;
ÖStZB 1989/138;
Rechtssatz: Ausführungen zur künstlerischen Tätigkeit eines Friedhofsängers (Hinweis auf E 17.9.1986, 84/13/0213; E 18.3.1987, 86/13/0009; E 18.3.1987, 86/13/0135). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986130101.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21EStG 1972 §22 Abs1 Z3EStG 1972 §4 Abs4HGB §161HGB §163
Rechtssatz: Führt bei untereinander verflochtenen Gesellschaften entgegen dem KG-Gesellschaftsvertrag nicht die Komplementär GmbH, sondern eine andere GmbH die Geschäfte der GmbH & Co KG, dann bietet nur die persönliche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §79;AVG §38;AVG §68 Abs1;BAO §198 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Die rechtliche Qualifikation der Einkünfte iS des § 2 Abs 3 EStG ... mehr lesen...
Index: L94056 Ärztekammer Steiermark32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: EStG 1972 §2 Abs2 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Stmk §9 Abs4 lita;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Stmk §9 Abs4 litb;
Rechtssatz: Der Verkauf von Kontaktlinsen durch einen Augenfacharzt führt nicht zu Einkünften aus selbständiger, sond... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1985/10/29 83/14/0241 1 Stammrechtssatz Die "Statistische Analyse von Datenmengen" im Bereich der Betriebswirtschaft ist keine wissenschaftliche Tätigkeit. Eine Tätigkeit ist nicht bereits dann wissenschaftlich iS der angeführten Gesetzesstelle, wenn sie auf Erkenntnisse der Wissenschaft aufb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/13/0171 E 11. Jänner 1984 VwSlg 5846 F/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes erzielt ein Lehrbeauftragter grundsätzlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 (Hinweis auf E 27.9.1963, 673/63, VwSlg 2937 F/1963) (Ausnahme: Feste Eingliederung in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs6; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/12, 680;
Rechtssatz: Der Pauschbetrag nach § 4 Abs 6 EStG 1972 steht nicht dem Bezieher von Einkünften aus selbständiger Arbeit schlechthin, sondern nur auf Grund erzielter Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit iS des § 22 Abs 1 Z 1 leg cit zu. Eu... mehr lesen...
Rechtssatz: Zweifellos erfordert die Tätigkeit einer (Hilfsrestauratorin) Restauratorin ein besonderes Maß an Kunstverständnis, ein gediegendes Wissen um künstlerische Techniken und um die technischen Möglichkeiten der Wiederinstandsetzung und Konservierung bestehender Kunstwerke sowie handwerkliches Können. All dies hat jedoch nicht zur Folge, daß durch die Restaurierung eines Kunstwerkes ein eigenschöpferisches Werk des Restaurators entsteht. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23;GewStG §1 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0078 E 15. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zweifellos erfordert die Tätigkeit einer (Hilfsrestauratorin) Restauratorin ein besonderes Maß an Kunstverständnis, ein gediegendes Wissen um künstlerische Techniken und um die techn... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1BAO §22 Abs1BAO §23 Abs2EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litbEStG 1972 §23 Z1EStG 1972 §4 Abs4RAO 1945 §15RAO 1945 §9 Abs1
Rechtssatz: Der Ersatz von Barauslagen eines Beauftragten für Reisen zur Durchführung von Informationen in Rechtsangelegenheiten, die einem Rechtsanwalt übertra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs4;EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §23;
Rechtssatz: Qualifiziert die Abgabenbehörde die Tätigkeit des Bf zunächst als eine künsterlische, in den Folgejahren jedoch als eine gewerbliche Tätigkeit, so verstößt dieses Vorgehen der Behörde nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Denn bei den veranlagten St... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Maßgebend für die Beurteilung ob die in der Herstellung eines Gegenstandes bestehende Tätigkeit eine künstlerische ist, ist ausschließlich die Art und Weise seiner Gestaltung. Erfolgt sie nach Gestaltungsprinzipien, die für ein umfassendes Kunstfach - zB Malerei, Bildhauerei, Architektur - charakteristisch sind, oder ist sie auf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Tätigkeit einer Prostituierten ist auch nicht annähernd einer freiberuflichen Tätigkeit gem § 22 Abs 1 Z 1 EStG ähnlich. Auch mit einer vermögensverwaltenden Tätigkeit iS des § 22 Abs 1 Z 2 EStG hat sie nichts zu tun. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;HGB §121;HGB §122;
Rechtssatz: Wie in einer steuerlich anzuerkennenden Mitunternehmerschaft der Gewinn/Verlust mangels gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen, die steuerlich anzuerken... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Wird ein Familienbetrieb gleichteilig durch die jüngere Generation (Sohn und Schwiegertochter) übernommen, so hat sich der Fremdvergleich nur auf die Frage zu erstrecken, wie in einer vergleichbaren Situation andere Ehepa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Gerade die Schwierigkeit der Abgrenzung zwischen künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit bei einer "Arbeitsgemeinschaft für künstlerische Gestaltung (Designer)" macht im Einzelfall konkrete und detaillierte Feststellungen darüber erforderlich, mit welcher Aufgabenstellung die Steuerpflichtigen bei der Erzielun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §28;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;GewStG §1;
Rechtssatz: Schließt sich zwecks der Erbringung von Architektenleistungen eine Architekten-Arbeitsgemeinschaft mit zwei Planungsgesellschaften mbH zu einer Projekt-Management-Arbeitsgemeinschaft zusammen, in der alle Gesellschafter zur Sicherstellung des B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Von einer werbeschriftstellerischen Tätigkeit kann dann gesprochen werden, wenn die Tätigkeit nicht mehr in die typisch kaufmännische Aufgabe des Vertriebes und des Umsatzes einbezogen ist, die Grundsätze der Werbung selbst zu bestimmen sind und für die Öffentlichkeit in selbständiger Gestaltung eigene Gedanken schriftlich niede... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung von musikalischen Darbietungen eines Interpreten, der seine Lieder teilweise selbst musikalisch gestaltet und Texte verfaßt, als künstlerisch oder nicht künstlerisch, ist die Auseinandersetzung mit den Texten allein nicht ausreichend; sie erfordert auch eine Auseinandersetzung mit der musikal... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Liegt eine Tätigkeit im Grenzbereich zwischen künstlerischer und nicht künstlerischer Tätigkeit, ist zur Klärung der Frage, welchem Bereich die Tätigkeit tatsächlich zuzuordnen ist, die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen zweckmäßig. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche Auf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0213 E 17. September 1986 RS 1
(hier: Friedhofsänger) Stammrechtssatz Eine Tätigkeit kann - unabhängig vom Charakter der Veranstaltung, in deren Rahmen sie erbracht wird, - künstlerisch sein, wenn derjenige, der die Tätigkeit ausübt, eine entsprechende Begabung aufweist. Eine solche Begabung ersetzt di... mehr lesen...