RS Vwgh 1987/5/20 84/13/0287

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Veröffentlicht am 20.05.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung von musikalischen Darbietungen eines Interpreten, der seine Lieder teilweise selbst musikalisch gestaltet und Texte verfaßt, als künstlerisch oder nicht künstlerisch, ist die Auseinandersetzung mit den Texten allein nicht ausreichend; sie erfordert auch eine Auseinandersetzung mit der musikalischen Gestaltung (Komposition) und der Art des Vortrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130287.X01

Im RIS seit

07.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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