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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Beurteilung von musikalischen Darbietungen eines Interpreten, der seine Lieder teilweise selbst musikalisch gestaltet und Texte verfaßt, als künstlerisch oder nicht künstlerisch, ist die Auseinandersetzung mit den Texten allein nicht ausreichend; sie erfordert auch eine Auseinandersetzung mit der musikalischen Gestaltung (Komposition) und der Art des Vortrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130287.X01Im RIS seit
07.04.2005