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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Beachte
(Tätigkeit einer Restauratorin nicht künstlerisch)Besprechung in:ÖStZ 1989, 246;Rechtssatz
Für die Frage, ob eine Tätigkeit als künstlerisch anzusehen ist oder nicht, ist nicht die GewO anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140201.X01Im RIS seit
29.11.1988Zuletzt aktualisiert am
07.12.2009