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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1Stammrechtssatz
Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche Auflösung von Investitionsrücklagen führt nicht zu einem Veräußerungsgewinn sondern zu laufendem Gewinn.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140065.X03Im RIS seit
14.06.1988