RS Vwgh 1987/5/20 84/13/0287

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;

Rechtssatz

Liegt eine Tätigkeit im Grenzbereich zwischen künstlerischer und nicht künstlerischer Tätigkeit, ist zur Klärung der Frage, welchem Bereich die Tätigkeit tatsächlich zuzuordnen ist, die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen zweckmäßig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130287.X02

Im RIS seit

07.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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