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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Liegt eine Tätigkeit im Grenzbereich zwischen künstlerischer und nicht künstlerischer Tätigkeit, ist zur Klärung der Frage, welchem Bereich die Tätigkeit tatsächlich zuzuordnen ist, die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen zweckmäßig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130287.X02Im RIS seit
07.04.2005