Index
L94056 Ärztekammer SteiermarkNorm
EStG 1972 §2 Abs2 Z3;Rechtssatz
Der Verkauf von Kontaktlinsen durch einen Augenfacharzt führt nicht zu Einkünften aus selbständiger, sondern zu Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180047.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.04.2013