RS Vwgh 1988/4/25 88/18/0047

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Veröffentlicht am 25.04.1988
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Index

L94056 Ärztekammer Steiermark
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

EStG 1972 §2 Abs2 Z3;
EStG 1972 §2 Abs3 Z2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Stmk §9 Abs4 lita;
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Stmk §9 Abs4 litb;

Rechtssatz

Der Verkauf von Kontaktlinsen durch einen Augenfacharzt führt nicht zu Einkünften aus selbständiger, sondern zu Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180047.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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