RS Vwgh 1987/10/13 87/14/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;
EStG 1972 §21 Abs2 Z2;
EStG 1972 §22 Abs1 Z3;
EStG 1972 §23 Z2;

Rechtssatz

Wird ein Familienbetrieb gleichteilig durch die jüngere Generation (Sohn und Schwiegertochter) übernommen, so hat sich der Fremdvergleich nur auf die Frage zu erstrecken, wie in einer vergleichbaren Situation andere Ehepaare, die einen Familienbetrieb zu gleichen Anteilen übernehmen, ihre Verhältnisse gestaltet hätten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140114.X01

Im RIS seit

13.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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