RS Vwgh 1989/2/7 88/14/0043

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Veröffentlicht am 07.02.1989
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §22 Abs1 Z2;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
GewStG §7 Z6;
GmbHG;

Beachte

Besprechung in: NZ 1990/5, 12; ÖStZB 1989, 307;

Rechtssatz

Besteht eine wesentliche Beteiligung des Geschäftsführers an einer GmbH und kommt es mit einem nahen Angehörigen zu einer Vereinbarung, der zufolge durch Abtretung eines Gesellschaftsanteiles an diesen die Beteiligung des Geschäftsführers auf 25 % (oder darunter) verringert werden soll, so bleibt es steuerlich doch bei einer wesentlichen Beteiligung, wenn die Vereinbarung abgabenrechtlich nicht anerkannt werden kann, weil sie zB zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen nicht abgeschlossen worden wäre (Hinweis auf E 3.4.1984, 83/14/0143).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140043.X01

Im RIS seit

07.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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