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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990/9, S 150;Rechtssatz
Der allg beeidete gerichtliche Sachverständige für das Rechnungswesen erlangt durch seine Tätigkeit weder die Eigenschaft als Wirtschaftstreuhänder noch übt er, da durch seine Tätigkeit nur ein nicht wesentlicher Teilbereich der Befugnisse eines Wirtschaftstreuhänders ausgeschöpft wird, eine dem Wirtschaftstreuhänder ähnliche freiberufliche Tätigkeit aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130027.X02Im RIS seit
16.11.1988Zuletzt aktualisiert am
02.03.2011