RS Vwgh 1987/11/10 87/14/0165

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Veröffentlicht am 10.11.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z2;
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §22 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Tätigkeit einer Prostituierten ist auch nicht annähernd einer freiberuflichen Tätigkeit gem § 22 Abs 1 Z 1 EStG ähnlich. Auch mit einer vermögensverwaltenden Tätigkeit iS des § 22 Abs 1 Z 2 EStG hat sie nichts zu tun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140165.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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