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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z2;Rechtssatz
Die Tätigkeit einer Prostituierten ist auch nicht annähernd einer freiberuflichen Tätigkeit gem § 22 Abs 1 Z 1 EStG ähnlich. Auch mit einer vermögensverwaltenden Tätigkeit iS des § 22 Abs 1 Z 2 EStG hat sie nichts zu tun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140165.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015