RS UVS Steiermark 1996/01/11 30.4-71/95

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Veröffentlicht am 11.01.1996
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Eine Befreiung der Parkgebühr im Sinne des § 2 Abs 3 lit c der Grazer ParkgebV tritt nicht dadurch ein, daß jemand -Anwohnerim Bereich des von ihm gewählten Parkplatzes ist und zufolge Bauarbeiten daran gehindert gewesen sei, sein Fahrzeug auf dem privaten Zufahrtsweg abzustellen.

Schlagworte
Parkgebühren Ausnahmeregelung Anrainer Bauarbeiten Schuldausschließungsgrund
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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