Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs2;VStG §54b Abs3;
Rechtssatz: Stützt der Antragsteller seinen Antrag auf Gewährung von Ratenzahlungen darauf, daß er sich derzeit in sehr bedrängten finanziellen Verhältnissen befinde, die Schließung seines Betriebes durch die Gewerbebehörde verfügt worden sei und er derzeit kein Vermögen besitze, sind die Voraussetzungen des § 54b Abs 2 VStG gegeben, und nicht ... mehr lesen...
Mit dem rechtskräftigen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 9. März 1989 waren über den Beschwerdeführer wegen zweier Übertretungen des KFG Geldstrafen von je S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je drei Tage) und wegen einer Übertretung der StVO eine Geldstrafe von S 11.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe elf Tage) verhängt worden. Ferner war dem Beschwerdeführer ein Betrag von S 1.700,-- als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens und ein Betrag von S 3.079,-- als Ersatz ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs2;VStG §54b Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0122
Rechtssatz: Es besteht Grund zur Annahme, daß die Geldstrafe uneinbringlich ist. Von dieser Annahme geht die Beh auch bei Erlassung des angefochtenen Bescheides aus, wie aus seiner
Begründung: insgesamt hervorgeht. Diese Annahme findet in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;VStG §54b Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/03/0122
Rechtssatz: Das Vorbringen des Besch - er habe bereits eine allfällige Umschulung in die Wege geleitet und voraussichtlich im Sommer/Herbst 1991 die Möglichkeit bei einer bestimmten Firma als Staplerfahrer zu arbeiten - ist unbestimmt. Bei... mehr lesen...
I. 1. Aus der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß durch die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg im Instanzenzug mit Bescheid vom 25. Februar 1991 über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des Grenzkontrollgesetzes eine Geldstrafe (einschließlich Verfahrenskosten) in der Höhe von insgesamt S 82.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 104 Tagen) verhängt wurde, und weiters, daß das Ansuchen des (der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht41/07 Grenzüberwachung
Norm: GrKontrG 1969;VStG §54b Abs2;VStG §54b Abs3;
Rechtssatz: Angesichts der völlig unsubstantiierten Behauptung des Besch nach seiner Haftentlassung bis September 1996 durchaus in der Lage zu sein, seine Strafe in "Teilzahlungsraten" zu zahlen, kann der Beh, für die bei Beurteilung der Einbringlichkeit der Geldstrafe die Sachlage... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54a;VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtbewilligung - Versagung des Aufschubes und der Teilzahlung von Geldstrafen wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Bewilligung des Aufschubes der Zahlung sowie um Bewilligun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, vom 26. Juli 1990 einer Übertretung nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 schuldig erkannt und deshalb über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden) verhängt wurde, sowie daß das Ansuchen des (derzeit in gerichtlicher Strafhaft befindlichen)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §54b Abs2;VStG §54b Abs3;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Einbringlichkeit der Geldstrafe ist nur die Sachlage maßgebend, wie sie sich im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde dargestellt hat; der Besch war nach seinem eigenen Vorbringen trotz der ihm im Verwaltungsverfahren hiezu gebotenen Gelegenheit nicht in der Lage, konk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftig gewordenem Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt - vom 9. Jänner 1990 wegen fünf Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 zu Geldstrafen von zusammen S 20.500,-- (Ersatzarreststrafen 19 Tage 20 Stunden) und wegen einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 zu einer Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarreststrafe 20 Stunden) verurteilt. Mit Schriftsatz vom 11. Juni 1990 ersuchte er um Bew... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §31 Abs3;VStG §54b Abs3;
Rechtssatz: Die wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse eines Bestraften können triftige
Gründe: für die Bewilligung der Entrichtung einer Geldstrafe in Teilbeträgen dann sein, wenn anzunehmen ist, daß durch die Bewilligung von Ratenzahlungen vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten des Bestraften vermindert oder vermieden we... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde im angefochtenen Bescheid über einen Antrag auf Bewilligung der Entrichtung der Geldstrafe in Teilbeträgen abgesprochen, wobei dem vorhergehenden Strafausspruch insgesamt sechs Delikte zugrunde lagen, deren eines in den Vollzugsbereich des Bundes, ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Dezember 1990 gab die belangte Behörde dem Ansuchen des Beschwerdeführers vom 19. November 1990 um Bewilligung einer Teilzahlung bezüglich der mit näher angeführten Straferkenntnissen rechtskräftig verhängten Geldstrafen gemäß § 54b Abs. 3 VStG 1950 keine Folge, wobei insoweit noch ein Betrag von insgesamt S 101.650,-- zuzüglich Kosten von insgesamt S 11.180,-- offen sei. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, da im Ansuchen vom 19. November 1990 k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3 idF 1987/516; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0212 90/02/0215 90/02/0214 90/02/0213 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0255 E 12. April 1989 VwSlg 12898 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Besteht die Annahme, dass die verhängten Geldstrafen uneinbringlich sind, zu Recht, dann ist es nicht rech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs2;VStG §54b Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0212 90/02/0215 90/02/0214 90/02/0213
Rechtssatz: Die Bereitschaft der Gattin des Bestraften, eine Ratenzahlung zu übernehmen, ist nicht geeignet, die Einbringlichkeit der Geldstrafe dazutun, muß doch Einbringlichkeit beim Bestraften gegeben s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;VStG §54b Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0212 90/02/0215 90/02/0214 90/02/0213 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0108 2 Stammrechtssatz Beabsichtigt eine Partei, eine Begünstigung in Anspruch zu nehmen, so ist sie zur Mitwirkung bei der Sachv... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §54b Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0212 90/02/0215 90/02/0214 90/02/0213
Rechtssatz: Hat die belBeh über eine gegenüber der im Antrag der Bestraften gem § 54b Abs 3 VStG genannten Summe der Geldstrafe ziffernmäßig niedrigere Gesamtsumm... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf gnadenweise Nachsicht einer Geldstrafe abgewiesen hat. Derartige Bescheide, die keine Änderung des bis zu ihrer Erlassung bestehenden Rechtszustandes bewirken, sind einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich (vgl. Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 3. Auflage, Seite 257 f, 272 und 274), weshalb der Antrag, der Beschwerde die aufschieb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - gnadenweise Nachsicht einer Geldstrafe - Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf gnadenweise Nachsicht einer Geldstrafe abgewiesen hat. Derartige Bescheide, die keine Änderung des bis zu ihrer Erlassu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ein Ansuchen des Beschwerdeführers um Bewilligung der Teilzahlung von über ihn wegen Übertretungen der StVO verhängten Geldstrafen von zusammen S 11.200,-- (inkl Verfahrenskosten) abgewiesen. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 54b Abs. 3 VStG 1950 hat die Behörde auf Antrag einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung nicht zuzumuten ist, einen a... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen liegt dem vorliegenden Antrag eine "Geldstrafe von S 1.650,--" zugrunde. Der Antragsteller bringt zur Begründung: seines Aufschiebungsbegehrens vor, er sei "nicht in der Lage, die über ihn verhängte Geldstrafe aus seinen Ersparnissen oder aus dem laufenden Einkommen zu bestreiten, sondern muß hiefür einen Kredit in Anspruch nehmen, sodaß mit dem sofortigen Vollzug ein unverhältnismäßiger Nachteil für ihn verbunden ist". Mit diesem Vorbringen ist der An... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/29 AW 90/10/0010 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Forstgesetzes - Da die Behörde bei Vorliegen triftiger
Gründe: die Entrichtung einer Geldstrafe in Teilzahlungen gestatten kann (§ 54 b Abs 3 VStG) und überdies Geldstrafen gem § 14 VStG nur insoweit zw... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurden in zwei Verwaltungsstrafverfahren jeweils Ansuchen des Beschwerdeführers vom 28. März 1990 "um Bewilligung einer Teilzahlung bezüglich der mit Berufungsbescheid vom 26. Februar 1990 rechtskräftig ausgesprochenen Geldstrafe von S 25.000,--, zuzüglich von S 2.500,-- Kosten, ... gemäß § 54b Abs. 3 VStG 1950 abgewiesen". Gegen den zur Zl. Pst 3494/89 ergangenen Bescheid richtet sich die zur Zl. 90/02/0108 protokollierte Beschwerde, gegen den zur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/02/0109
Rechtssatz: Es reicht zur Dartuung der Unzumutbarkeit der unverzüglichen Zahlung einer Geldstrafe aus wirtschaftlichen Gründen aus, wenn der Besch hinsichtlich der vorübergehenden Natur seiner vorübergehenden Schwierigkeiten den Termin seiner voraussic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §66 Abs4;VStG §25 Abs2;VStG §54b Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/02/0109
Rechtssatz: Wird ein Besch, der um Bewilligung der Teilzahlung einer Geldstrafe angesucht hat, im Verwaltungsverfahren nicht nachweislich zur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bewilligung einer Teilzahlung gemäß § 54 b Abs 3 VStG - Wurde der Antrag des Beschwerdeführers, die Entrichtung einer Geldstrafe in Teilbeträgen zu gestatten, abgewiesen, dann hat dies zur Folge, daß auch für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Wege der Zuerkennung der a... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Ottakring, vom 22. Jänner 1990 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers vom 7. Dezember 1989 "um Bewilligung einer Ratenzahlung der mittels Berufungsbescheid vom 22. 11. 1989 rechtskräftig verhängten Geldstrafe von S 69.500,-- zuzüglich Verfahrenskosten von S 6.950,-- sowie Barauslagen von S 1.539,80 ... gem. § 54 b Abs. 3 VStG abgewiesen". Nach einer Wiedergabe des Wortlautes der zitierten Gesetzesstelle gin... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;
Rechtssatz: Bezieht der Bestrafte eine monatliche Notstandsunterstützung von S 5.340,-- und hat er eine monatliche Zahlungsverpflichtung von S 3.700,-- zu tragen, dann geht die Beh mit Recht davon aus, daß sich der Bestrafte nicht nur in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten befindet und daher nicht in der Lage ist, eine Geldstrafe in der Höhe von S 69... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0255 E 12. April 1989 VwSlg 12898 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Besteht die Annahme, dass die verhängten Geldstrafen uneinbringlich sind, zu Recht, dann ist es nicht rechtswidrig, dem Antrag auf Aufschub und Teilzahlung nicht stattzugeben (Hinweis E 23.12.1983, 82/02/0124). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975;VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung des Forstgesetzes - Da die Behörde bei Vorliegen triftiger
Gründe: die Entrichtung einer Geldstrafe in Teilzahlungen gestatten kann (§ 54 b Abs 3 VStG) und überdies Geldstrafen gem § 14 VStG nur insoweit zwangsweise eingebracht werden dürfen, als da... mehr lesen...