Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 96 Stunden) verhängt und ihm die Bezahlung von Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens auferlegt. § 30 Abs. 2 VwGG lautet: "(2) Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §53b Abs2;VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung wegen Übertretung des AuslBG - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des AuslBG eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 96 Stunden) verhängt und ihm die Bezahlung von Kosten des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Unter Zugrundelegung der bezüglich des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung dargestellten wirtschaftlichen Situation ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GütbefG 1995;VStG §54b Abs3;VVG §2 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 2004/03/0019 AW 2004/03/0021 AW 2004/03/0020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2004/03/0008 B 19. März 2004 RS 1(hier: Nichtstattgebung - Übertretungen des Güterbeförderung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Antragstellers gegen die Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.235,-- (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Tagen) keine Folge gegeben und ihm die Leistung eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von EUR 247,-- auferlegt. In seinem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bringt der Antragsteller in Bezug auf das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nacht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VVG §2 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der StVO und des KFG - Die Verpflichtung zur Zahlung einer Geldstrafe stellt nach dem VStG in der Regel keinen unverhältnismäßigen Nachteil dar, weil die Möglichkeit besteht, um Entrichtung in Teilbeträgen oder einen angemessenen Aufschub anzusuchen (§ 54b Abs. 3 ... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin bekämpft mit der zur hg. Zl. 2004/10/0030 protokollierten Beschwerde die Abweisung ihrer Berufung gegen ein Straferkenntnis, mit welchem ihr eine Übertretung des § 69 Abs. 1 Z 3 UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, zur Last gelegt wurde und eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 4.550,-- , im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen, über sie verhängt wurde. Die Beschwerdeführerin bestreitet insbesondere das Vorliegen einer schuldhaft... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: UniStG 1997 §69 Abs1 Z3;VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung des Universitäts-Studiengesetzes (UniStG)- Über die Beschwerdeführerin wurde wegen einer Übertretung des § 69 Abs. 1 Z 3 UniStG eine Geldstrafe in der Höhe von € 4.550, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Entrichtung eines Strafbetrages von insgesamt EUR 799,40 in Teilbeträgen zu jeweils EUR 50,-- (Anzahlungsbetrag EUR 49,40) monatlich bewilligt. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im Wesentlichen, die Beschwerdeführerin verdiene EUR 1.034,26 monatlich netto zuzüglich EUR 290,-- Alimentezahlung für ihren 7-jährigen Sohn. Für ihre Wohnung bezahle sie EUR 36... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;VStG §54b Abs3;
Rechtssatz: Wenn eine Ratenzahlung bewilligt wurde, ist der Ablauf der Vollstreckungsverjährungsfrist nicht gehemmt; die nach Ablauf dieser Frist ausstehenden Raten können daher nicht mehr exequiert werden. Darauf ist bei der Bewilligung der Zahlungserleichterung Bedacht zu nehmen, sodass eine Ratenzahlung nicht zu bewilligen ist, wenn die Volls... mehr lesen...
1. Mit der zur hg. Zl. 2002/10/0188 protokollierten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer die Abweisung seiner Berufung gegen ein Straferkenntnis, mit welchem über ihn wegen einer Übertretung des Forstgesetzes 1975 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 365,-- verhängt wurde. 2. Mit der Beschwerde ist der Antrag verbunden, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag damit, dass zwingende öffentliche Interessen der Zuerkennung nicht entgege... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 7. Jänner 1999 wurde einem Ansuchen des Beschwerdeführers (vom 13. November 1998) auf "Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens bis 1 Monat nach Beendigung der Haftstrafe nicht stattgegeben". In der Begründung: wurde ausgeführt, über den Beschwerdeführer sei mit rechtskräftigem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom 13. März 1998 (wegen Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) eine Geldstrafe von insge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §54a;VStG §54b Abs3;VStG §54c;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1998/01/21 97/09/0314 1 Stammrechtssatz Bei verfassungskonformer Auslegung des § 54c VStG in Übereinstimmung mit Art 129a Abs 1 Z 1 B-VG steht dem Bf gegen einen Bescheid über Antra... mehr lesen...
Mit Teilzahlungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 19. August 1997 wurde einem Ansuchen der beschwerdeführenden Partei (vom 8.August 1997) um Bewilligung von Zahlungserleichterungen für die Bezahlung der Rückstände von Verwaltungsstrafen - betreffend Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - in Höhe von insgesamt S 162.500,-- für die Dauer eines Jahres stattgegeben und eine Bezahlung des aushaftenden Betrages in Form näher bezeichneter monatlicher Raten bewilligt... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §54b Abs3;VStG §54c;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei verfassungskonformer Auslegung des § 54c VStG in Übereinstimmung mit Art 129a Abs 1 Z 1 B-VG steht dem Bf gegen einen Bescheid über Antrag auf Bewilligung von Zahlungserleichterungen die Anrufung des UVS offen (Hinw... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Lienz, mit denen die Bewilligung der ratenweisen Entrichtung der über die Beschwerdeführer verhängten Geldstrafen gemäß § 54b Abs. 3 VStG verweigert wurde (die selbstverfaßte Beschwerde ist von einem Rechtsanwalt unterfertigt; die Beschwerdeführer sind anwaltlich nicht vertreten). Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde ist unter anderem die Prozeßvoraussetzung der Erschöpfung des In... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §51 Abs1;VStG §54b Abs3;VStG §54c;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/06/0241 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1997/11/26 97/03/0325 1 Stammrechtssa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Bezirkshauptmannschaft einen Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Ratenzahlung hinsichtlich von Geldstrafen, die wegen Übertretungen des Kraftfahrgesetzes 1967 über ihn verhängt worden waren, gemäß § 54b Abs. 2 und 3 VStG ab. In seiner dagegen erhobenen Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die belangte Behörde legte die Verwaltungsstrafakten vor und beant... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §51 Abs1;VStG §54b Abs3;VStG §54c;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach § 54c VStG ist lediglich ein administrativer Instanzenzug, nicht aber die Anrufung des UVS ausgeschlossen (Hinweis VfGH E 6.10.1997, G 1393/95-1... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Oktober 1996 wies der Magistrat der Stadt Wien das Ansuchen der Beschwerdeführerin um Bewilligung einer Teilzahlung der über sie verhängten Geldstrafen von insgesamt S 27.800,-- gemäß § 54b Abs. 3 VStG ab. In der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides wurde ein Rechtsmittel gemäß § 54c VStG als nicht zulässig erachtet, es könne aber innerhalb von sechs Wochen Beschwerde an den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. In der gegen diesen Beschei... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 19. Jänner 1995 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers vom 16. Jänner 1995, die wegen Übertretungen des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg verhängten Geldstrafen von insgesamt S 176.480,-- in monatlichen Raten von je S 1.000,-- abstatten zu können, als unbegründet abgewiesen. Mit einem weiteren Bescheid vom 20. Februar 1995 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers vom 15. Februar 1995, die wegen Übertretu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Magistrat der Stadt Wien einen Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung der Ratenzahlung hinsichtlich der über sie verhängten Geldstrafen betreffend Übertretungen des (Wiener) Parkometergesetzes gemäß § 54b Abs. 3 VStG ab. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde nach Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG ist nicht zulässig. Nach dieser Verfassungsbestimmung kann eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erst nach Erschöpfung des Insta... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/17/0405 Rechtssatz: Aus der im abweisenden E des VfGH vom 6.10.1997, G 1393/95-10 ua, vertretenen Rechtsansicht ergibt sich, daß allfällige Rechtsmittel gegen Bescheide über Ansuchen um Zahlungserleichterungen bei verhängten Geldstrafen an den unabhängigen Verwaltungssenat zu erheben sind und erst gegen die Bescheide des unabhängigen Verwaltungssenates die Beschwerde an den VwGH oder VfGH zulässig... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art129a Abs2;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art144;ParkometerG Wr 1974;VStG §51 Abs1;VStG §54b Abs3;VStG §54c;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1997/11/24 97/17/0404 1
(hier Teilzahl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §51 Abs1;VStG §54b Abs3;VStG §54c;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1997/11/26 97/03/0325 1 Stammrechtssatz Nach § 54c VStG ist lediglich ein administrativer Instanzenzug, nicht aber die An... mehr lesen...
Mit dem rechtskräftigen Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2. September 1992 waren über den Beschwerdeführer wegen dreier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung Geldstrafen von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 40 Stunden), S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 100 Stunden) und S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Wochen) und wegen einer Übertretung des KFG eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Woche) verhängt worden. Ferner war dem Beschwerdeführer ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs2;VStG §54b Abs3;
Rechtssatz: Bringt der Beschwerdeführer in seinem Antrag um Aufschub der Zahlung der Geldstrafe vor, daß er nach seiner Haftentlassung eine Arbeitsstelle in Aussicht habe und führt er die voraussichtlichen Arbeitgeber und das Ausmaß seiner zu erwartenden Entlohnung an, wobei er aber auch ausführt, daß diese Arbeitgeber nicht wußten, daß er sich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs2 Z1;VwGG §48 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/18/0265 2
(hier: drei Übertretungen der StVO und eine Übertretung des
KFG) Stammrechtssatz Wurde im angefochtenen Bescheid über einen Antrag auf Bewilligung der Entrichtung der Geldstrafe in Teilbeträgen abgesprochen, wobei dem vor... mehr lesen...
Mit dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. Oktober 1994, Zl. 94/19/0074, wurde die Behandlung der Beschwerde des E gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 25. März 1993, Zl. UVS-06/13/00512/92, mit dem die Berufung des Beschwerdeführers wegen einer Übertretung nach der Rechtsanwaltsordnung als unzulässig zurückgewiesen worden war, gemäß § 33a VwGG abgelehnt. Mit seiner am 7. Februar 1995 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Eingabe erhebt E e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Für die Bewilligung eines Aufschubes oder von Teilzahlungen gemäß § 54b Abs 3 VStG ist der VwGH nicht zuständig, sodaß sich ein darauf gerichteter Antrag als unzulässig erweist. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...