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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §54a;Rechtssatz
Nichtbewilligung - Versagung des Aufschubes und der Teilzahlung von Geldstrafen wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Kraftfahrgesetzes 1967 - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Bewilligung des Aufschubes der Zahlung sowie um Bewilligung der Teilzahlung abgewiesen. Eine solche Abweisung ist einer Umsetzung in die Wirklichkeit nicht fähig. Ein Bescheid, der eine Änderung des bis zu seiner Erlassung bestehenden Rechtszustandes nicht bewirkt, läßt die Frage nach Rechtswirkungen, die hinausgeschoben werden könnten, gar nicht entstehen (Hinweis B 28.7.1988, AW 88/02/0020).
Schlagworte
Nichtvollstreckbare BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991030028.A01Im RIS seit
06.06.1991