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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §54b Abs2;Rechtssatz
Stützt der Antragsteller seinen Antrag auf Gewährung von Ratenzahlungen darauf, daß er sich derzeit in sehr bedrängten finanziellen Verhältnissen befinde, die Schließung seines Betriebes durch die Gewerbebehörde verfügt worden sei und er derzeit kein Vermögen besitze, sind die Voraussetzungen des § 54b Abs 2 VStG gegeben, und nicht die des § 54b Abs 3 legcit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040318.X01Im RIS seit
31.03.1992