1 Zur Vorgeschichte wird zunächst auf den Beschluss VwGH 8.6.2021, Ra 2020/17/0096, verwiesen, mit dem die Revision gegen die Verhängung von Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafen) gegen den Revisionswerber wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes zurückgewiesen wurde. 2 Mit „Bescheid Teilzahlung“ vom 15. Juni 2022 führte die belangte Behörde aus, der Revisionswerber sei „gemäß dem Bescheid des Verwaltungsgericht[s] Wien“ vom 14. Oktober 2019 ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3VwGVG 2014 §44 VStG § 54b heute VStG § 54b gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 54b gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unv... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 21. September 2021 wurden über den Erstrevisionswerber wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, er wurde darüber hinaus zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. Weiters wurde die Haftung der Zweitrevisionswerberin für diese Beträge gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen. 2 Über Beschwerde der Revisionswerber schränkte das Verwal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VStG §53b VStG §54b Abs3 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis verhängte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (im Beschwerdeverfahren) über den Revisionswerber wegen Übertretung der GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 150,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden). 2 Die vorliegende außerordentliche Revision ist mit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. 3 Um die vom Gesetzgeber gemäß § 30 Abs. 2 VwGG geforderte Interessenabwägung vornehmen zu könn... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unv... mehr lesen...
1 Mit der vorliegenden außerordentlichen Revision bekämpft der Revisionswerber die Verhängung von Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes. Mit der Revision verbunden ist der Antrag, dieser die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zuzuerkennen. 2 Zum Antrag wird im Wesentlichen vorgebracht, dass der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstünden und öffentliche Interessen - a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VStG §53b Abs3 VStG §54b Abs3 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Mit der vorliegenden Revision bekämpfen die Antragsteller die Verhängung von Geldstrafen wegen Übertretungen der Bauordnung für Wien. 2 Mit der Revision ist der Antrag verbunden, ihr die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs 2 VwGG zuzuerkennen, weil der sofortige Vollzug des Erkenntnisses dazu führen würde, dass die Revisionswerber den Betrag in ihre wirtschaftlichen Festlegungen einbeziehen müssten, was angesichts des Covid-19-bedingten schwierigen Umfelds nicht zumut... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §53b Abs2VStG §54b Abs3VwGG §30 Abs2 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2022/05/0017
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Wr BauO - Ausgehend von der hohen Verschuldung der Zweitrevisionswerberin stehen der Stattgabe der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Intere... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer ihm vorgelegten Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtenen Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer ihm vorgelegten Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtenen Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unv... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unv... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer ihm vorgelegten Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtenen Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich wurde über den Revisionswerber - in Bestätigung eines Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 10. April 2019 - wegen Übertretung des ASVG eine Geldstrafe in der Höhe von € 730,- (Ersatzfreiheitsstrafe von 112 Stunden) verhängt. 2 Mit der gegen dieses Erkenntnis erhobenen Revision ist der Antrag verbunden, dieser die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Antra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1VStG §53bVStG §54b Abs3VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem ASVG - Einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs. 2 VwGG hat der Revisionswerber schon deshalb nicht darzulegen vermocht, weil nach § 54b Abs. 3 VStG die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf angemessenen Aufschub oder auf Teilzahlung der ver... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unv... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer ihm vorgelegten Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtenen Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 16. April 2020 wies die belangte Behörde in einer glücksspielrechtlichen Verwaltungsstrafangelegenheit das Ansuchen des Revisionswerbers vom 6. April 2020 auf Herabsetzung der gewährten monatlichen Teilzahlungsraten von € 2.000,-- auf € 600,-- hinsichtlich des noch aushaftenden Strafbetrages in der Höhe von € 98.356,90,-- gemäß den §§ 54a, 54b VStG ab. 2 2.1. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht ... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 16. April 2020 wies die belangte Behörde in einer glücksspielrechtlichen Verwaltungsstrafangelegenheit das Ansuchen des Revisionswerbers auf Herabsetzung der gewährten monatlichen Teilzahlungsraten von € 1.000,-- auf € 300,-- hinsichtlich des noch aushaftenden Strafbetrages in der Höhe von € 23.000,-- gemäß den §§ 54a, 54b VStG ab. 2 2.1. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG), in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3VwGVG 2014 §44
Rechtssatz: Bei Anträgen auf Gewährung eines Aufschubes oder einer Teilzahlung gemäß § 54b Abs. 3 VStG handelt es sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes um eine Verwaltungsstrafsache (vgl. VwGH 15.12.2011, 2011/09/0160, unter Verweis auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSlg. 14.957/1997). Aus diesem Grund ist für d... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer ihm vorgelegten Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtenen Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Revisionswerberin näher bezeichneter Übertretungen des AVRAG schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Darüber hinaus wurde sie zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. 2 2. Die dagegen erhobene (außerordentliche) Revision ist mit dem Antrag verbunden, der Verwaltungsgerichtshof wolle der Revision die aufschiebende Wirkung zuerkennen. De... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 1 VwGG kommt einer Revision eine aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes nicht zu. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof ab Vorlage der Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung... mehr lesen...