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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/02/0212 90/02/0215 90/02/0214 90/02/0213Rechtssatz
Hat die belBeh über eine gegenüber der im Antrag der Bestraften gem § 54b Abs 3 VStG genannten Summe der Geldstrafe ziffernmäßig niedrigere Gesamtsumme entschieden, könnte dies allenfalls bewirken, daß diesbezüglich noch eine Erledigung offen wäre, nicht jedoch eine Rechtswidrigkeit des Bescheides.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990020211.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
18.05.2009