RS Vwgh 1990/6/20 AW 90/02/0015

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §54b Abs3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Bewilligung einer Teilzahlung gemäß § 54 b Abs 3 VStG - Wurde der Antrag des Beschwerdeführers, die Entrichtung einer Geldstrafe in Teilbeträgen zu gestatten, abgewiesen, dann hat dies zur Folge, daß auch für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Wege der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung das angestrebte Ziel der Gestattung der Entrichtung der Geldstrafe in Teilbeträgen nicht herbeigeführt werden kann.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990020015.A01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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