Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit mehreren im Instanzenzug ergangenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer wegen Verletzung der Bestimmungen des Wiener Vergnügungssteuergesetzes zur Zahlung einer Geldstrafe mit einer Gesamtsumme von S 1,456.400,-- bestraft. Mit Bescheid vom 7. Juni 1994 wurde vom Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt, Abgabenstrafverrechnung) dem "Ansuchen vom 16.5.1994 um Bew... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VStG §53b Abs2;VStG §54b Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/21 94/17/0364 2
(hier: mangels eines Zweifels bei der Auslegung erfolgt keine
"verfassungskonforme Interpretation" des § 54b Abs 3 VStG) Stammrechtssatz Die Auffassung, daß die Anh... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde ein Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 30. Juni 1994 um Bewilligung einer Zahlungserleichterung für die über sie verhängten Geldstrafen von insgesamt S 14.040,-- abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde im wesentlichen ausgeführt, es sei bereits eine Zahlungserleichterung vom 22. Oktober 1992 nicht eingehalten worden. Seit dem 7. Oktober 1992 sei keine Änderung der finanziellen Situation feststellbar. Es sei mit Recht anzune... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs2;VStG §54b Abs3;
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen des § 54b Abs 2 VStG gegeben, so ist für eine Anwendung des Abs 3 dieser Gesetzesstelle kein Raum. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bzw für den Fall, daß die Uneinbringlichkeit mit Grund anzunehmen ist, ist einem Antrag auf Zahlungsaufschub nicht stattzugeben (Hinweis E 20.6.1990, 91/19/0132; E... mehr lesen...
Mit dem im zweiten Rechtsgang ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 3. Oktober 1994 gab die belangte Behörde der ausschließlich gegen die Strafe gerichteten Berufung des Landesarbeitsamtes Vorarlberg gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29. Oktober 1993 statt und setzte für die dem Beschwerdeführer zur Last gelegte rechtswidrige Beschäftigung zweier Ausländerinnen (Verstoß gegen § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b AuslBG) die Strafen neu fest (erste Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/07/11 AW 94/09/0024 2 Stammrechtssatz Allein das Vorhandensein von einer im Verwaltungsstrafverfahren bestehenden Möglichkeit, die allenfalls im Ergebnis denselben Effekt wie die Zuerkennung der aufschiebenden Wirk... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 13. Jänner 1994 dem Ansuchen der Beschwerdeführerin um Stundung der über sie verhängten Geldstrafe von insgesamt S 285.749,-- gemäß § 54b Abs. 3 VStG keine Folge. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe bereits am 6. Oktober 1993 einen Antrag auf Stundung eingebracht, der mit Bescheid vom 18. Oktober 1993 mit der
Begründung: abge... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit der vorgelegten Bescheidkopie gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 18. Oktober 1993 dem Ansuchen der Beschwerdeführerin um Stundung der über sie verhängten Geldstrafe von S 10.221,-- gemäß § 54b Abs. 3 VStG keine Folge. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die bloße Behauptung der Beschwerdeführerin, daß ihr aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung nicht zumutbar sei, sei nicht geeignet, einem Ansuchen au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0255 E 12. April 1989 VwSlg 12898 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Besteht die Annahme, dass die verhängten Geldstrafen uneinbringlich sind, zu Recht, dann ist es nicht rechtswidrig, dem Antrag auf Aufschub und Teilzahlung nicht stattzugeben (Hinweis E 23.12.1983, 82/02/0124). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §53b Abs2;VStG §54b Abs3;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß die Anhängigkeit von Beschwerden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts einen Aufschubgrund iSd § 54b Abs 3 VStG darstellt, findet im Gesetz keine Deckung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170364.X02 Im RIS seit 11.07.2001... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0224 E 24. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 54 b Abs 3 VStG stellt auf die Unzumutbarkeit der Zahlung aus "wirtschaftlichen" Gründen ab (Hinweis E 12.4.1989, 88/03/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170364.X03 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 18. März 1994 gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft O vom 9. Dezember 1992 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid (Begehung von 4 Verwaltungsübertretungen nach § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b des Ausländerbeschäftigungsgesetzes wegen Inanspruchnahme von 4 Ausländern, ohne daß die hiefür erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Allein das Vorhandensein von einer im Verwaltungsstrafverfahren bestehenden Möglichkeit, die allenfalls im Ergebnis denselben Effekt wie die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (als gerichtliche Provisorialmaßnahme) herbeiführen könnte, (vgl § 54b Abs 3 VStG), reicht nicht aus, die Zuerkennung der aufsc... mehr lesen...
Mit drei Eingaben an die belangte Behörde vom 28. Juli 1992, vom 29. Oktober 1992 und vom 27. November 1992 beantragte die Beschwerdeführerin, ihr in näher bezeichneten Strafsachen Zahlungsaufschub, und zwar jeweils um ein Jahr, zu gewähren. Die Anträge wurden mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 54b Abs. 3 VStG abgewiesen. Nach dieser Bestimmung hat die Behörde einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung nicht zuzumuten ist, auf Antrag einen ang... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/04/30 93/17/0002 3 Stammrechtssatz Ist die vom Bf nach § 54b Abs 3 VStG begehrte Stundungsfrist im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bereits abgelaufen, so ist eine Rechtsverletzungsmöglichkeit im Sinne des Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG und damit ein Recht... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des in gerichtlicher Haft befindlichen Beschwerdeführers auf Zahlungsaufschub hinsichtlich mehrerer über ihn verhängter Geldstrafen (Gesamtsumme S 32.200,--) nicht bewilligt. Voraussetzung für eine Teilzahlung sei die "aktuelle Zahlungsfähigkeit". Der Beschwerdeführer befinde sich in Haft, verfüge über kein Einkommen und kein Vermögen, sodaß der begehrte Zahlungsaufschub nicht zu gewähren gewesen sei. Gegen diesen Bescheid richtet si... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0255 E 12. April 1989 VwSlg 12898 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Besteht die Annahme, dass die verhängten Geldstrafen uneinbringlich sind, zu Recht, dann ist es nicht rechtswidrig, dem Antrag auf Aufschub und Teilzahlung nicht stattzugeben (Hinweis E 23.12.1983, 82/02/0124). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs2;VStG §54b Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/17 91/02/0027 1 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der Einbringlichkeit der Geldstrafe ist nur die Sachlage maßgebend, wie sie sich im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde dargestellt hat; der Besch war nach seinem eigenen Vorbringen trotz der ihm im Verwaltungsv... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §54b Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/30 92/02/0008 1 Stammrechtssatz Die Erteilung einer Bewilligung nach § 54b Abs 3 VStG liegt nicht im Ermessen der Behörde. Liegen die Voraussetzungen nach dieser Gesetzesstelle vor, ist also einem Bestraften die unverzügliche Zahlung aus wirtschaftlichen Grün... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den an die Beschwerdeführerin gerichteten - in Kopie angeschlossenen - Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt) vom 5. Oktober 1993, mit dem wie folgt abgesprochen wurde: "Dem Ansuchen der Frau H vom 30.9.1993 um ratenweise Entrichtung der über sie verhängten Geldstrafe von S 37.953,-- laut Beilage wird gemäß § 54b (3) des Verwaltungsstrafgesetzes - VStG 1950, in der derzeit geltenden Fassung, kein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;VStG §54b Abs1;VStG §54b Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach Eintritt der Vollstreckungsverjährung kann dem Vertrag auf Teilzahlung (oder Zahlungsaufschub) mangels Vorliegens einer vollstreckbaren Geldschuld nicht mehr stattgegeben werden. Besteht doch der normative Gehalt der Bewilligung einer Teilzahlung (oder eines Zahlungsaufschube... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafenverrechnung) vom 26. November 1992 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Stundung der über ihn verhängten Geldstrafe von insgesamt S 36.000,-- gemäß § 54b Abs. 3 VStG keine Folge gegeben. Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. April 1993 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich zu Folgendem zu äußern: "Aus der Begründung: des angefochtenen Bescheides kann abgeleitet werden, daß ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ist die vom Bf nach § 54b Abs 3 VStG begehrte Stundungsfrist im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bereits abgelaufen, so ist eine Rechtsverletzungsmöglichkeit im Sinne des Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG und damit ein Rechtsschutzbedürfnis nicht mehr g... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 2. Dezember 1991 wurde über den Antragsteller wegen der Übertretung nach § 1 Abs. 1 des Wiener Gebrauchsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 20/1966, in Verbindung mit § 16 Abs. 2 dieses Gesetzes eine Geldstrafe von S 1.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe von einem Tag verhängt; überdies wurde ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von insgesamt S 200,-- vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid rich... mehr lesen...
Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1 Abs1;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §16;VStG §54b Abs3;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/18 AW 90/02/0012 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes - Ist einem Bestraften aus wirtschaftlichen Gründen die unve... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des in gerichtlicher Haft befindlichen Beschwerdeführers auf Zahlungsaufschub hinsichtlich mehrerer über ihn verhängter Geldstrafen (Gesamtsumme S 96.690,--) bis zur Entlassung aus der Haftstrafe nicht bewilligt. Der Beschwerdeführer sei seit mehreren Jahren keiner geregelten Arbeit nachgegangen und werde in den nächsten Jahren keiner geregelten Arbeit nachgehen, weshalb anzunehmen sei, daß ein Zahlungsaufschub ohne Erfolg bleiben würde.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §54b Abs3;
Rechtssatz: Die Erteilung einer Bewilligung nach § 54b Abs 3 VStG liegt nicht im Ermessen der Behörde. Liegen die Voraussetzungen nach dieser Gesetzesstelle vor, ist also einem Bestraften die unverzügliche Zahlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten, dann hat der Bestrafte einen Rechtsanspruch auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0255 E 12. April 1989 VwSlg 12898 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Besteht die Annahme, dass die verhängten Geldstrafen uneinbringlich sind, zu Recht, dann ist es nicht rechtswidrig, dem Antrag auf Aufschub und Teilzahlung nicht stattzugeben (Hinweis E 23.12.1983, 82/02/0124). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §54b Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/17 91/02/0027 1 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der Einbringlichkeit der Geldstrafe ist nur die Sachlage maßgebend, wie sie sich im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde dargestellt hat; der Besch war nach seinem eigenen Vorbringen trotz der ihm im Verwaltungsverfahren hiezu ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck wurde das Ratenzahlungsansuchen des Beschwerdeführers hinsichtlich der über ihn mit Berufungserkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 23. September 1991 verhängten Geldstrafe von S 13.000,-- als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung: führte der Bürgermeister aus, der Beschwerdeführer habe sein Ansuchen damit begründet, aufgrund seiner bedrängten finanziellen Verhältnisse - durch die Gewerbebehörde sei di... mehr lesen...