RS UVS Niederösterreich 2004/10/08 Senat-GF-04-2041

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Veröffentlicht am 08.10.2004
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Rechtssatz

Das Einholen von Auskünften betreffend die Voraussetzungen für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte beim Steuerberater vermag die Auskunft einer zuständigen Behörde nicht zu ersetzen, weshalb dem Berufungswerber keine unverschuldete irrige Rechtsauslegung zugebilligt werden kann.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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