RS UVS Wien 2004/08/04 04/G/34/4733/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.08.2004
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Rechtssatz

Durch Sonderplatzierungen in Supermärkten hervorgerufene Verkehrswegverstellungen sind dann als nicht ganz kurzfristig einzustufen, wenn sie an Stellen erfolgen, wo sie die besondere Aufmerksamkeit der Kunden erregen sollen (hier ?Schnäppchenjagd" unmittelbar vor den Kassen).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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