Rechtssatz: Wurde gegen eine Strafverfügung fristgerecht nicht nur gegen die Strafhöhe Einspruch erhoben, dann ist sie außer Kraft getreten und kann nicht mehr berichtigt werden. mehr lesen...
Mit der Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 13.7.2000 wurde dem Berufungswerber eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet von St. Georgen ob Judenburg, auf der B 96, bei Strkm. 8,9 zur Last gelegt, die er am 26.2.2000, um 13.23 Uhr als Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen begangen habe. Hiefür verhängte die belangte Behörde gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe von S 700,--. Dagegen erhob der Berufungswerber fristgerecht Einspruch. Er könne sich kaum vorste... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 49 Abs 2 VStG tritt die Strafverfügung durch die rechtzeitige Erhebung des gegen die Schuld gerichteten Einspruches außer Kraft. Daher hat die Behörde auch dann ein Straferkenntnis zu erlassen und darin gemäß § 64 Abs 2 VStG einen Kostenbeitrag in Höhe von 10% der verhängten Strafe zu verhängen, wenn der Beschuldigte die in der Strafverfügung verhängte Geldstrafe nach Übermittlung des Radarfotos im ordentlichen Verfahren eingezahlt hat, und daher nur noch der im Straferk... mehr lesen...
Rechtssatz: Da nicht nur das Ausmaß der verhängten Strafe oder die Entscheidung über die Kosten angefochten wurde, trat die Strafverfügung mit Einbringung des Einspruches außer Kraft. Aufgrund dessen hätte die Erstbehörde nach Einlangen des Einspruches das ordentliche Verfahren einleiten müssen. Dort hätte sie dann auch die Möglichkeit gehabt, eine Berichtigung der Tatzeit vorzunehmen. Es wurde somit mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid ein "Bescheid" berichtigt, der zum Zeitpunkt der Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob sich ein Einspruch nur gegen das Strafausmaß richtet, kommt es nicht allein darauf an, daß der Bestrafte seine Eingabe als "Einspruch gegen die Strafhöhe" bezeichnet hat, sondern es ist der Inhalt dieses Rechtsmittels in seiner Gesamtheit dafür maßgebend, ob bei objektiver Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, daß der Bestrafte auch den Schuldspruch bekämpft hat. (Vergleiche hiezu die Erkenntnisse des VwGH vom 16.12.1983, Zl: 83/02/0175, 23.10... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist dem Einspruch nicht zu entnehmen, daß damit ausdrücklich nur die Höhe der Strafe bekämpft wird, so ist es der Behörde erster Instanz versagt, von einer Rechtskraft des Schuldspruches auszugehen und nur mehr über die Strafe zu entscheiden. Tut sie es trotzdem, wie gegenständlich, so nimmt sie eine Entscheidungsbefugnis in Anspruch, die ihr nicht zusteht. Durch einen nicht ausdrücklich auf die Höhe der Strafe beschränkten Einspruch tritt die Strafverfügung ex lege außer Kraft... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Einspruch der Berufungswerberin "gegen die Strafhöhe in der Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 13.108.1996, Zl. w.o.," entschieden. Gemäß § 49 Abs 2 VStG ist das ordentliche Verfahren dann einzuleiten, wenn der Einspruch rechtzeitig eingebracht wird. Der Einspruch gilt als Rechtfertigung im Sinne des § 40. Wenn im Einspruch ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten Strafe oder die Entscheidung über die Kosten angefochten wi... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde im Straferkenntnis ausschließlich über die Höhe der Strafe abgesprochen, obwohl der Einspruch gegen die Schuld gerichtet war, hat die Behörde erster Instanz eine ihr nicht zukommende Zuständigkeit wahrgenommen. Das Straferkenntnis ist in diesem Fall mangels Zuständigkeit der Behörde erster Instanz zu beheben. Ein nicht nur gegen die Strafhöhe gerichteter Einspruch (Geschwindigkeitsüberschreitung) liegt vor, wenn ein Notstand nach § 6 VStG vorgebracht wird, da die Beschuld... mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 02.04.1996, GZ: 15.1 1996/1456 der Bezirkshauptmannschaft Feldbach wurde dem Berufungswerber als handelsrechtlichem Geschäftsführer der Fa. GI R. GesmbH., Italiana G. W., K., dieser ist Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen K-9754B, vorgeworfen, er habe der Behörde nicht innerhalb von 14 Tagen bekanntgegeben, wer das angeführte Fahrzeug am 01.02.1996 um 10.30 Uhr in Feldbach, Hauptplatz, Höhe Haus Nr. 26 gelenkt hat. Er habe die Auskunft nicht richtig... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist ein Einspruch nicht eindeutig und zweifelsfrei nur gegen die Strafhöhe gerichtet, ist es der Erstbehörde versagt, von einer Rechtskraft des Schuldspruches auszugehen und nur mehr über die Strafhöhe zu entscheiden. Tut sie dies trotzdem, nimmt sie eine Entscheidungsbefugnis in Anspruch, die ihr nicht zusteht. Diese Unzuständigkeit ist im Falle einer erhobenen Berufung vom Unabhängigen Verwaltungssenat wahrzunehmen (sinngemäß VwGH 21.9.1988, 88/03/0161), und das angefochtene ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein ausdrücklich nur gegen die Strafhöhe gerichteter Einspruch eines handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GesmbH (Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG) liegt vor bei folgendem Wortlaut: "Wir berufen gegen die Angemessenheit der Strafe für eine durch ein Versehen nicht vollständig ausgefüllte Lenkerauskunft. Wir überreichten unserem Handelsvertreter (L) die Lenkerauskunft zur Eintragung seiner persönlichen Daten. Durch ein Versehen ist es ihm entgangen, seinen Namen einzutrage... mehr lesen...
Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben am 29.03.1995 um 15.25 Uhr in Wien, O-gasse als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W 37 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges nicht am Rande der Fahrbahn, sondern in 2. Spur. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 23 Abs 2 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO). Gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO wird gegen Sie eine Geldstrafe in der H... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine rechteckige Fläche, die auf drei Seiten mit einer Bodenmarkierung in Form einer nicht unterbrochenen weißen Linie und auf einer Seite - zum Gehsteig hin - durch (niveaugleiche) Randsteine abgegrenzt ist und auf der drei im Boden fest verankerte "bogenfärmige" Fahrradständer in rechtem Winkel zum Gehsteigrand angebracht sind, dient zwar nicht dem fließenden Verkehr, aber doch dem ruhenden Verkehr, wenngleich auch nur dem ruhenden Fahrradverkehr. Eine solche Fläche ist somit... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wendet sich zunächst nicht gegen die - ohnedies im Wege eines Sachverständigengutachtens belegte - Tatbestandsmäßigkeit im Hinblick auf die ihm zur Last gelegte Übertretung des § 74 Abs.2 Z1 LMG, sondern dagegen, daß ihn insoweit ein Verschulden trifft. Damit ist er auch im Recht. Soweit ihm überhaupt ein Verschulden zur Last gelegt werden könnte, käme nur fahrlässiges Verhalten in Betracht. Angesichts des Umstandes, daß die verfahrensgegenständliche Ware a... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft S vom **.*.199*, 3-*****-9*, wurde über die Beschuldigte C U wegen Übertretung nach "§ 142 i.V.m. § 366 Abs. 1 Z 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)" gemäß "§ 366 Abs. 1 Z 1 GewO 1994" eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt. In dieser Strafverfügung wird der Beschuldigten angelastet, dafür verantwortlich zu sein, daß sie am **.**., **.**. und **.**.199* in den Hallen der ehemaligen Gummiumspinnerei G M in ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Einleitung eines Einspruches mit den Worten "Einspruch gegen die Strafhöhe" darf nicht isoliert betrachtet werden. Ist dem übrigen Inhalt des Einspruches zu entnehmen, daß sich der Rechtsmittelwerber gegen die Bestrafung auch dem Grunde nach wendet, dann liegt nicht bloß ein Einspruch gegen die Strafhöhe vor und es tritt die genannte Strafverfügung außer Kraft mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft xx vom 21.11.1994, 3-****-94, wurden über den Berufungswerber wegen Übertretung von 1. §134 Abs1 KFG iVm §102 Abs5 litc KFG 1967 und 2. §134 Abs1 iVm §45 Abs6 KFG 1967 und §7 VStG 1991 Geldstrafen von jeweils S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 30 Stunden) verhängt. Gegen diese Strafverfügung wurde vom Berufungswerber fristgerecht Einspruch und zwar gegen die Strafhöhe erhoben. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 14.12.1994, 3-*... mehr lesen...
Rechtssatz: Richtete sich der Einspruch gegen die Strafverfügung nur gegen die Strafhöhe und ist somit der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen, dann ist eine Berufung gegen das nachfolgende Straferkenntnis, die sich gegen die Schuldfrage richtet, wegen entschiedener Sache zurückzuweisen. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird gegen eine Strafverfügung ein Einspruch erhoben, in welchem nur die Höhe der Geldstrafe bekämpft wird, so ist hierüber mit Bescheid zu entscheiden und nicht ein Straferkenntnis zu erlassen, in welchem dem Beschuldigten gegenüber der schon in Rechtskraft erwachsene Tatvorwurf neuerlich erhoben wird. Schlagworte Strafverfügung; Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe mehr lesen...
Begründung: Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4 - Referat 5, vom 10.12.1993, Zl wie oben, wurde der Berufungswerber (Bw) unter näherer Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat einer Übertretung des §1 Abs3 iVm §4 Abs1 des Wiener Parkometergesetzes für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Stunden) verhängt. Diese Strafverfügung wurde zunächst an die Anschrift "S-gasse, Wien" gerichtet u... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Einspruch nach § 49 Abs 1 VStG liegt nicht vor, wenn in einem Schreiben ...die Übertragung der Angelegenheit mit sofortiger Wirkung an unseren Anwalt... bekanntgegeben wird. Daraus ist nämlich nicht erkennbar, daß die Behörde Verfahrensschritte im Sinne des § 49 Abs 2 VStG unternehmen sollte. Schlagworte Straßenverkehrsordnung Verwaltungsstrafrecht mehr lesen...
Mit der Strafverfügung vom 28.9.1993 erkannte die Bundespolizeidirektion xx den Beschuldigten für schuldig, am 18.8.1993 in der Zeit zwischen 8,30 und 17,30 Uhr als Lenker des KKW mit den behördlichen Kennzeichen **-**** im Ortsgebiet von xx insofern mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden zu sein, als er beim Ausparken am W********** der D*********** mit dem vorgenannten Kraftfahrzeug gegen den PKW mit dem behördlichen Kennzeichen W ***CW stieß, wod... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die rechtzeitige Einbringung eines Einspruches gegen eine Strafverfügung, welcher auch die Schuldfrage bekämpft, tritt die Strafverfügung außer Kraft, sodaß eine Berichtigung nicht in Betracht kommt. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin für schuldig erkannt, sie habe am 12 03 1993 um 16 31 Uhr mit einem PKW in Neufeld an der Leitha, Steinbrunner Straße 8, die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich (um ca 25 km/h) überschritten. Dadurch habe sie § 20 Abs 2 StVO 1960 verletzt. Es wurde daher über sie gemäß § 99 Abs 3 lit a) StVO 1960 eine Geldstrafe von S 1 200,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden) verhängt. In ihrer rechtzei... mehr lesen...
Beachte siehe jedoch VwGH vom 02 03 1994, Zl 93/03/0309 Rechtssatz: Richtet sich ein Einspruch gegen die Strafverfügung ausdrücklich nur gegen die Strafhöhe, ist die Behörde in erster Instanz gemäß § 49 Abs 2 VStG lediglich befugt, in ihrer weiteren Entscheidung über die Frage der Strafhöhe abzusprechen. Dadurch, daß sie in ihrer Entscheidung über den Einspruch neuerlich - wenn auch unverändert - über den Schuldspruch entscheidet, überschreitet sie ihre gesetzliche Befugnis und nimmt... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 1.000 S, wenn die belangte Behörde den Umstand, daß die Berufungswerberin unbescholten ist und als Schülerin kein eigenständiges Einkommen bezieht, offensichtlich ohnedies bereits berücksichtigt hat. Abweisung. Richtete sich der Einspruch nur gegen die Höhe der Strafverfügung, so ist eine daraufhin ergehende Erledigung der belangten Behörde nicht als Straferkenntnis, sondern als Bescheid zu werten, sodaß gemäß § 64 VStG a... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird gegen eine Strafverfügung ein Einspruch auch wegen der Schuld in erster Instanz erhoben und erläßt die erste Instanz einen Bescheid in welchem herabsetzend über die Straffrage abgesprochen wurde, ist dieser Bescheid mit Rechtswidrigkeit belastet, weil, wenn gegen die Strafverfügung ein Einspruch nicht nur wegen Strafe und Kosten, sondern auch wegen der Schuldfrage erhoben wird, die Strafverfügung vollständig außer Kraft tritt und zwingend die Einleitung des ordentlichen Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Dadurch daß der Berufungswerber in seinem mündlichen Einspruch gegen die genannte Strafverfügung vom 15.6.1993 lediglich das Strafausmaß bekämpft hat, ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen. Gegenstand des nunmehr angefochtenen Bescheides konnte daher nurmehr die Strafhöhe sein. Eine Berufung gegen diesen Bescheid ist somit ebenfalls nurmehr hinsichtlich der Höhe der Geldstrafe möglich. Enthält aber eine solche Berufung lediglich Ausführungen darüber, daß die der Übertre... mehr lesen...
Rechtssatz: Richtete sich der Einspruch gegen die Strafverfügung ausdrücklich nur gegen die Strafhöhe, so ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen. Die Erstbehörde war daher nicht berechtigt, einen neuerlichen Schuldspruch zu fällen und durfte folglich auch keinen Verfahrenskostenbeitrag vorschreiben. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Aufhebung des Straferkenntnisses der belangten Behörde, wenn diese den Einspruch des Berufungswerbers zu Unrecht nur als einen solchen gegen die Strafhöhe und nicht auch als einen Einspruch gegen die Strafbarkeit gewertet hat. mehr lesen...