Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Steiermark vom 14.03.2013 wurde über den Berufungswerber gemäß § 34 Abs 2 AVG eine Ordnungsstrafe in der Höhe von ? 200,00 im Falle der Uneinbringlichkeit vier Tage Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Da er am 31.01.2013 in G, Pa in seinem E-Mail an die Landespolizeidirektion Steiermark, Strafamt der Behörde, zugegangen dieser um 16:37 Uhr, schriftlich mitgeteilt hätte es kann ja nur ein Irrtum sein, diese Strafverfügung oder der Referent hat zu ti... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise nach § 34 Abs 3 AVG ist keine Strafe nach dem Verwaltungsstrafgesetz. Daher hätte die Ordnungsstrafe wegen der gegen die Erstbehörde gerichteten beleidigenden Schreibweise nicht mit einer Strafverfügung nach § 49 Abs 1 VStG, sondern nach den Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes mit einem Bescheid gemäß § 34 Abs 3 (und 2) AVG verhängt werden müssen. Gegen diesen Bescheid wäre entsprechend ... mehr lesen...
Rechtssatz: Richtet sich ein Einspruch nur gegen das Strafausmaß oder die Kostenentscheidung, so hat die Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat, darüber eine Entscheidung zu treffen. Die Entscheidungsbefugnis der Behörde ist somit beschränkt auf eine Bestätigung der Strafe, eine Herabsetzung derselben oder ein gänzliches Absehen der Strafe bzw. des Kostenabspruchs. Der Ausspruch einer höheren Strafe durch die Erstbehörde ist, zumal es sich um ein eingeschränktes Rechtsmittel des Besc... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein aus Anlass eines bloß gegen die Strafhöhe gerichteten Einspruches gegen eine Strafverfügung ergangener, explizit als "Bescheid" bezeichneter hoheitlicher Verwaltungsakt ist funktionell als Straferkenntnis zu qualifizieren (Hinweis auf Hauer-Leukauf, Verwaltungsverfahren, 6 Auflage, 1599). Zuletzt aktualisiert am 03.08.2011 mehr lesen...
Dem Strafverfahren liegt die Strafanzeige des Arbeitsinspektorats für Bauarbeiten vom 10. Juni 2009 zugrunde. Mit Strafverfügung vom 27.07.2009 wurde über den Beschuldigten als handelsrechtlichem Geschäftsführer der C & R *** GmbH wegen Nichteinhaltung der Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes insbesondere der Bauarbeiterschutzverordnung Geldstrafen von je 145 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von je 50 Stunden) wegen der Beschäftigung von 6 namentlich genannten Arbeitnehmern mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius des § 49 Abs 2 VStG gilt auch dann, wenn eine Amtspartei Einspruch gegen eine Strafverfügung erhebt. SW-Reformatio in peius, Einspruch einer Amtspartei Zuletzt aktualisiert am 06.04.2011 mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10.08.2007, Zl VK-17862-2007, wurde Herrn W. K., damals wohnhaft in L., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 06.06.2007, 18.40 Uhr Tatort: Gemeinde Zirl, Fahrtrichtung Osten, A 12 bei km 92,500 Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY Sie haben als LenkerIn eines Sattelkraftfahrzeuges beim Nachfahren hinter einem Sattelkraftfahrzeug (Fahrzeug mit größeren Längsabmessungen) nicht einen Abstand von 50 m eingehalten, obwoh... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 52b VStG ist § 73 AVG im Verwaltungsstrafverfahren nur in Privatanklagesachen und im landesgesetzlichen Abgabenstrafrecht anzuwenden. Nach § 73 Abs.2 AVG geht auf schriftlichen Antrag der Partei die Zuständigkeit zur Entscheidung auf die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde über, wenn der Bescheid nicht innerhalb der Entscheidungsfrist erlassen wird. Der Devolutionsantrag ist beim Unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, der abzuweisen ist, wenn die Verzögerung ... mehr lesen...
Begründung: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten wie folgt vorgeworfen: ?Die Bezirkshauptmannschaft HALLEIN hat über Sie mit Strafverfügung vom 4.7.2006, Zahl 30206/369-13290-2006 eine Geldstrafe von ? 255,00, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Stunden, nach § 30(1) Z. 4 Immissionsschutzgesetz-Luft BGBl. I Nr.115/1997 i.d.g.F. sowie eine Geldstrafe von ? 300,00, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 96 Stunden, nach § 99(2)... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei objektiver Betrachtung der beiden vom Beschuldigten innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist abgesendeten Telefaxschreiben, in denen er anführt, dass er nicht über die in der Strafverfügung geforderte Summe verfüge und im zweiten Schreiben (21.12.2006) um erhebliche Reduktion ersuche, kann die Berufungsbehörde keine Rechtswidrigkeit finden, wenn im Telefax vom 21.12.2006 nur ein Einspruch des Beschuldigten gegen die Strafhöhe gesehen wurde. Der Beschuldigte hat darin die ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 02.03.2006, Zahl VK-3795-2006, wurde Herrn R. F. folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 17.01.2006 um 11.21 Uhr Tatort: A12, bei km 96.000, beim Autobahnparkplatz vor der Raststätte Rosenberger Fahrzeug: Anhänger, XY Sie haben einen Anhänger ohne Zugfahrzeug ohne Ladetätigkeit auf der Fahrbahn stehen gelassen, obwohl unbespannte Fuhrwerke, Anhänger ohne Zugfahrzeug sowie Transportbehälter zur Güterbeförderung (wie Co... mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 13.02.2006 wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen die Kurzparkzonenverordnung bzw das Tiroler Parkabgabegesetz verhängt. Die Strafverfügung vom 13.02.2006 wurde dem Berufungswerber unbestrittenerweise am 09.03.2006 zugestellt. Die Frist für die Erhebung eines Einspruches endete somit mit Ablauf des 23.03.2006. Wie dem Akten unmissverständlich zu entnehmen ist, langte der Einspruch jedoch erst am 24.03.2006 um 12.14 Uhr per E-Mail b... mehr lesen...
Mit einer Strafverfügung vom 18.10.2005 warf die Erstbehörde dem Berufungswerber eine Übertretung nach § 42 Abs 6 StVO vor. Der Schuldvorwurf geht im wesentlichen dahin, dass der Berufungswerber am 4.10.2005 um 22.50 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 bei Kilometer 24,300 einen Sattelzug entgegen dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden LKW Fahrverbot gelenkt hätte. Seitens der Erstbehörde wurde zunächst eine Zustellung dieser Strafverfügung unmittelbar durch die Post versucht, wobei jedoch das ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 15.05.2003, Zahl VK-29546-2002, wurde Herrn S. M., nunmehr wohnhaft in D-K., im Wesentlichen zur Last gelegt, er habe es als Lenker des Sattelzugfahrzeuges, Kennzeichen XY, unterlassen, sich vor Fahrtantritt bzw Inbetriebnahme in zumutbarer Weise davon zu überzeugen, ob das Kraftfahrzeug bzw dessen Beladung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, da er dieses am 30.10.2002 um 13.24 Uhr auf der A 13 Brennerautobahn bei Strkm 34,2... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 21.01.2005, Zahl VK-33873-2004, wurde der Einspruch des Herrn F. H., XY, gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 28.09.2004, Zahl VK-33873-2004, als verspätet zurückgewiesen. Dagegen hat Herr F. H. fristgerecht Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol erhoben und darin im Wesentlichen ausgeführt, dass ihm die Strafverfügung am 20.12.2004 zugestellt worden sei, er diese aber... mehr lesen...
Mit angefochtenem Bescheid der belangten Behörde vom 25.01.2005 wurde die Strafverfügung vom 02.12.2004, GZ.: 15.1 22759/2004, gemäß § 62 Abs 4 AVG insoferne berichtigt, als die ursprünglich verfasste Tatanlastung nunmehr auf den gezogenen Anhänger bzw der darauf befindlichen, abgelaufenen Plakette mit der Lochung 11/2003 bezogen wurde. Sowohl der Tatzeitpunkt als auch der Tatort wie auch das Kennzeichen des betroffenen Anhängers blieben gleich. Gegen diesen Bescheid hat der Berufungswerbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Nur aufrechte Bescheide sind nach § 62 Abs 4 AVG berichtigungsfähig. Daher ist die Berichtigung einer Strafverfügung nach § 62 Abs 4 AVG nicht mehr möglich, wenn die Strafverfügung wegen der (rechtzeitigen) Einbringung eines Einspruchs, der auch gegen die Schuld gerichtet war, außer Kraft getreten ist. Das ordentliche Verfahren war fortzuführen (zumal die ausschließliche Berichtigung einer Strafverfügung nicht als Straferkenntnis im Sinne des § 43 VStG umgedeutet werden kann). ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 10.08.2004, Zl VK-32614-2004, wurde Herrn H. M. B. M., geb am XY, im Wesentlichen zur Last gelegt, er habe am 13.06.2004 um 23.45 Uhr das Sattelkraftfahrzeug mit dem Kennzeichen XY und XY sowie einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t auf der B 180 Reschenstraße bei Strkm 46,070 gelenkt und damit entgegen den Bestimmungen des § 52 lit a Z 7a StVO iVm § 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 10.05.2004... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 17.3.2004, Zahl S-4.380/04, wurde der Berufungswerberin die Begehung der nachstehend wiedergegebenen Verwaltungsübertretung angelastet: ?Sie haben am 11.2.2004 um 09.00 Uhr in Innsbruck, XY, trotz Aufforderung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes diesem ein für Ihre Aufenthaltsberechtigung maßgebliches Dokument nicht ausgehändigt. Sie wurden bereits am 27.9.2003 von einem Kriminalbeamten der Fremdenpolizei einer ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 05.10.2004, Zl AW-24-2004, wurde Herrn C. W., wohnhaft in XY, folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 16.09.2004 um 11.00 Uhr in XY im Gebiet des Pengelstein zwischen dem SB Restaurant Pengelstein und der Bergstation 3 S Gondelbahn Altholz (hauptsächlich aus Schalbrettern bestehend) im Ausmaß von ca 12 Meter x 12 Meter x 2 Meter unter Zuhilfenahme von 15 Liter Altöl und 5 Liter Diesel verbrannt. Dieses Verhalten wider... mehr lesen...
Rechtssatz: Begehrt der Rechtsmittelwerber in der Berufung ?Verfahrenseinstellung", das heißt, die Behebung eines rechtskräftigen Schuldspruches einer Strafverfügung, die dieser lediglich gegen die Strafhöhe beeinspruchte, so gilt, dass im Rahmen des Berufungsverfahrens über einen bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch nicht mehr abgesprochen werden kann und ist daher die Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Einspruch, Einspruch gegen Strafhöhe, Rechtskraft, Re... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: Tatzeit: 7.10.2003 um 10.41 Uhr Tatort: Gemeinde I., auf der A 12 bei Straßenkilometer in Richtung Westen, Baustellenbereich ? Brückensanierung Fahrzeug: Personenkraftwagen XY Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges entgegen dem Vorschriftszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. 80 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ge... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart wertete mit dem angefochtenen Straferkenntnis den Einspruch vom 06 09 2004 gegen die Strafverfügung vom 30 08 2004 als lediglich gegen die Strafhöhe gerichtet und wies in weiterer Folge diesen ?lediglich gegen das Strafausmaß? gerichteten Einspruch als unbegründet ab. In seiner rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte der Berufungswerber vor, dass er lediglich gegen die Höhe der verhängten Strafe Einspruch erhoben hätte, weil es ihm bewusst sei, dass... mehr lesen...
Rechtssatz: Erweist sich ein Einspruch gegen eine Strafverfügung als rechtzeitig, so hat die Behörde das ordentliche Verfahren einzuleiten. Erhebt sie jedoch lediglich die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten und setzt die Geldstrafe sowie die Ersatzfreiheitsstrafe im angefochtenen Bescheid herab, begründet dies mit einem ?Ersuchen" des Beschuldigten, welches in den Akten jedoch nicht zu finden ist, so fehlen dem angefochtenen Bescheid weder Feststellungen zum... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist für die Beurteilung der Frage, ob im gegen eine Strafverfügung erhobenen Einspruch ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten Strafe und/oder nur die Entscheidung über die Kosten angefochten wird, der Inhalt des Einspruches in seiner Gesamtheit heranzuziehen. Es ist letztlich maßgebend, ob bei objektiver Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, dass der Beschuldigte auch den Schuldspruch bekämpft oder dies ni... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Einspruch ist nicht zwingend ? wie zB die Berufung ? zu begründen. Brachte der Berufungsweber einen Einspruch gegen eine Strafverfügung bei der Behörde erster Instanz ein, wobei der
Betreff: der Email wie folgt lautete: ?Einspruch gegen die Strafverfügung......" und folgte weiters ein Text, welcher in slowenischer Sprache abgefasst war, so bringt der in deutscher Sprache abgefasste Textteil klar und deutlich zum Ausdruck, dass das Rechtsmittel des Einspruches gegen die Str... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte zwar nicht das Vorliegen des objektiven Tatbestandes bestritten, jedoch neben seinem Vorbringen die Strafhöhe betreffend auch zum Ausdruck gebracht, dass ihm die gegenständlichen Übertretungen subjektiv nicht vorwerfbar seien, so kann die Erstbehörde nicht davon ausgehen, dass mit dem Einspruch nur das Ausmaß der Strafe bekämpft wurde und ist die Entscheidung daher mit Rechtswidrigkeit belastet und aufzuheben. (Aufhebung des Bescheides) Schlagworte Ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Als rechtzeitig gilt der Einspruch gegen eine Strafverfügung, wenn er innerhalb der Frist von zwei Wochen eingebracht wird, wobei dabei auf die Bestimmungen des § 33 Abs 2 AVG Bedacht genommen werden muss. Im konkreten Fall wurde die beim Postamt hinterlegte Strafverfügung an einem Samstag behoben und endete die Einspruchsfrist gem. § 33 Abs 2 AVG zwei Wochen später an einem Montag. Insofern war die gegenständliche Einspruchsfrist gewahrt und der Rückweisungsbescheid der belang... mehr lesen...
Rechtssatz: Zahlt die Berufungswerberin die verfahrensgegenständliche Organstrafverfügung erst einen Monat nach der Ausstellung, so gilt die Einzahlung als verspätet. Die Organstrafverfügung wurde daher ohne Rücksicht auf die Ursache der verspäteten Einzahlung gegenstandslos. Daraus folgt, dass der Organstrafverfügung für das in der Folge eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren auch unter dem Gesichtspunkt der Höhe der sodann mittels Strafverfügung bzw. des Straferkenntnisses festgesetzten ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion X bestrafte W****** W***** mit Strafverfügung vom 3.7.2***, S ****/**, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 20 Abs 2 in Verbindung mit § 99 Abs 3 lit a StVO mit einer Geldstrafe in Höhe von ? 101,74 (Ersatzfreiheitsstrafe 84 Stunden), wobei ihm im Spruch: der Strafverfügung angelastet wurde, am 15.3.2*** um 10,37 Uhr in X auf der A 2 nächst Straßenkilometer **,* in Richtung Fahrbahn W*** als Lenker des KFZ mit dem behördlichen Kennzeichen * ***BD die auf Aut... mehr lesen...